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Facebook-Notiz von Heinz-Jürgen Krug vom 31.05.2016:

4er-Bande mit Blutgrätsche zum Sozialismus
in Rüsselsheim?

SPD, WsR, Grünen und Linke/Liste Solidarität haben zum Bebauungsplanverfahren für das ehemalige SC-Opel-Gelände in Rüsselsheim einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung (StVV) eingebracht.  Nun hat „ein Bebauungsplan erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffener und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.“ (Wikipedia-Artikel Bebauungsplan/Aufstellungsverfahren)
Die Bauleitpläne sollen nach Baugesetzbuch (BauGB) „eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten“ (§1) und insbesondere  „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden“ (§1a).

Die vier Fraktionen hatten bei ihrem Antrag neben den Vorgaben aus dem BauGB zu beachten, dass nach der aktuellen Studie des Pestel-Instituts für den Kreis Groß-Gerau (ohne Rüsselsheim) jährlich ca. 3000 Wohnungen gebaut werden müssten, es im letzten Jahr aber nur 760 waren. Insbesondere wird dort festgestellt: „Es fehlen bezahlbare Wohnungen, vor allem aber Sozialwohnungen.“

In der Wohnungsbedarfsprognose des Regionalverbands FrankfurtRheinMain auf Basis eines Gutachtens des Instituts für Wohnen und Umwelt ergibt sich für Rüsselsheim bis 2020 ein Bedarf von ca. 3000 neuen Wohnungen. In Rüsselsheim gibt es allein bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewobau momentan 2100 Mietinteressenten, darunter 460 mit zwei und mehr Kindern, 78 mit Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Deren Wartezeit beträgt durchschnittlich 2,5 Jahre, im Einzelfall bis zu 7 Jahre.

Konsequenterweise fordert der Antrag daher eine verdichtete Bebauung unter Verzicht auf freistehende  Einfamilienhäuser. Reihenhäuser sollen dagegen auf bis zu 40% der bebaubaren Fläche möglich sein. 25 bis 30% der Wohnflächen sollen für Sozialwohnungen vorgesehen werden. Eine Fläche für eine Kita im Quartier soll ausgewiesen,  der motorisierte Verkehr durch Parkmöglichkeiten an den Quartiersrändern oder Tiefgaragen weitgehend aus dem Quartiersinneren ferngehalten werden. Die Flächen für private Gärten sollen gering gehalten werden, in Teilquartieren halböffentliche Höfe und Grünflächen entstehen.
Dieses Konzept, das sowohl den Kernforderungen des BauGB entspricht, als auch den gesellschaftlichen Erfordernissen Rechnung trägt, bringt nun OB Burghardt (CDU) und seine Parteifreunde zum schäumen. Zwar hatte Burghardt noch im Februar bei der Vorstellung eines Gewobauprojekts für 24 Sozialwohnungen verkündet: „Mit Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe könne die Stadt ihrer Verantwortung im sozialen Wohnungsbau nachkommen. Bauland sei rar, Nachverdichtung wie hier möglich.“ Nun aber zeigt er sich empört über die Forderung, auf freistehende Einfamilienhäuser zu verzichten und eine Fläche für eine Kita vorzusehen. Darin erkennt er (zumindest sagt er es so) „dass die sich anbahnende neue Mehrheit bei einem Projekt des Planungsdezernenten Burghardt – der das Wohl der Bürgerschaft im Auge hat- aus rein parteitaktischen Gründen dazwischen grätschen wolle“, also ein übles Foul begehe, sozusagen eine Blutgrätsche ( https://www.youtube.com/watch?v=A4EvlCdCPKk ).

Das sieht der CDU-Parteivorsitzende Weber (offenbar hatten die beiden vor lauter gerechter Empörung noch keine Zeit sich abzusprechen) anders. Nix da „rein parteitaktische Gründe“. Hier soll dem braven deutschen Häuslebauer das eigene Haus und – wahrscheinlich noch schlimmer – das eigene Auto und Garage verboten und „sozialistisches“ Wohnen praktiziert werden. Eine politische Blutgrätsche epochalen Ausmaßes also.

 

 

   
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