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Facebook-Kommentar vom 08.10.2016 (Heinz-Jürgen Krug):

Legal, illegal …? Hauptsache dahinter!

Die Rüsselsheimer CDU (http://www.cdu-ruesselsheim.de/inhalte/2/aktuelles/150477/cdu-ruft-zum-sachlichen-miteinander-zur-aoer-auf/index.html , http://www.ruesselsheimer-echo.de/lokales/ruesselsheim /Staedteservice-Christdemokraten-stellen-sich-hinter-Burghardt;art57641,2254782 , http://www.main-spitze.de/lokales/ruesselsheim/cdu-haelt-widerspruch-des-ob-fuer-legitim_17376772.htm ) stellt sich hinter ihren Parteifreund OB Burghardt und meint, ihm mangelndes Demokratieverständnis und den Versuch, der Aushebelung der Gewaltenteilung vorzuwerfen, sei falsch und werfe neue Gräben auf. Und sie tut dabei so, als werfe das Bündnis aus SPD, WsR, Grüne und Linke/Liste Solidarität dem OB dies vor, weil er ein gesetzlich (in der Hessischen Gemeindeordnung, HGO) festgelegtes Recht (und die Pflicht)  wahrnehme, einem von ihm für unrechtmäßig gehaltenen Beschluss zu widersprechen.

Der Beschluss ist die Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat, ein Normenkontrollverfahren (NKV) bezüglich der Satzung der Raunheim/Rüsselsheimer Anstalt öffentlichen Rechts, in die Personal und Aufgaben des Eigenbetriebs Betriebshöfe ausgelagert wurden, einzuleiten.

Die Vorwürfe an den OB (https://www.facebook.com/notes/heinz-j%C3%BCrgen-krug/ob-versucht-gewaltenteilung-auszuhebeln/1312918758741692  ) beziehen sich aber zum einen auf eine ganze Handlungskette, die zur jetzigen Situation führte, zum anderen auf die vom OB gelieferten Begründungen.

Die undemokratische und illegitime „Ursünde“ ist die Streichung der gesetzlich (§ 29b Abs. 2, Satz 4 Nr. 6 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)) vorgeschriebenen Regelung der Austrittsmöglichkeit einer Trägerkommune in einer gemeinsamen Anstalt aus der Anstaltssatzung. Noch im März 2015 wurde sie in einem Papier der Beraterfirma teamwerk als völlig selbstverständlicher Satzungsinhalt angekündigt. Und war von der gleichen Beraterfirma auch in der Satzung der analogen Anstalt Dreieich/Neu-Isenburg verankert worden.  Dass die Streichung auf Betreiben von Burghardt (und Raunheims BM Thomas Jühe) aus der im Oktober 2015 zum Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung verfertigten Fassung absichtlich geschah, wurde von Burghardt auf meine mehrmalige entsprechende Frage in der Stadtverordnetenversammlung schließlich trotzig-rechtfertigend zugegeben. Und dies, ohne diese wesentliche Änderung offen mitzuteilen!

Womit es also bei Weigerung des anderen Trägers einer Auflösung zuzustimmen (die allerdings nach Satzung auch bei Konsens erst nach 20 Jahren möglich wäre – im Gegensatz zum „Vorbild“ Dreieich/Neu-Isenburg, wo dies jederzeit möglich ist), nie wieder möglich wäre, sich von der Zusammenarbeit in Form der Anstalt öffentlichen Rechts zu lösen („ewige Bindung“) -zumindest wenn es nicht zum NKV mit Ungültigkeitserklärung der Satzung käme. Eine klare Aushebelung demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten.

Undemokratisch war auch das Unterlaufen des Bürgerbegehrens gegen die Gründung der Anstalt durch die Gründung während des gerade laufenden Begehrens. Dass die Verweigerung einer Verschiebung auch durch eine Mehrheit in der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung abgesegnet wurde (also eine Institution der repräsentativen Demokratie gegen ein direktdemokratisches Verfahren vorging), entbindet Burghardt und Jühe nicht von ihrer Verantwortung für dieses Unterlaufen eines gesetzlich verankerten demokratischen Verfahrens. Ein kleiner Wink der beiden, gar noch untermauert mit einer demokratiefreundlichen Argumentation, hätte genügt, um ein anderes Abstimmungsverhalten der Fraktionen von CDU und Grünen und einzelner SPD-Stadtverordneter beim entsprechenden Antrag von Linke/Liste Solidarität zu bewirken.

Nachdem am 1. Januar so die Anstalt gegründet wurde und nachdem am 21. Januar mehr als 3300 Unterschriften für das Bürgerbegehren übergeben wurden, konnte das dem OB unterstellte Ordnungsamt dann „schon“ am 22. April bekannt geben, dass es genügend gültige Unterschriften waren (2074 waren notwendig). Eine Drucksache zum Bürgerbegehren mit einer rechtlichen Bewertung des Bürgerbegehrens lag schließlich am 7. Juli der Stadtverordnetenversammlung vor.

Wobei die vom OB vorgelegte Bewertung zum Ergebnis kam. das Bürgerbegehren sei nicht rechtmäßig. Ein wesentlicher Punkt dabei: es gehe bei der Auslagerung in eine Anstalt von zwei Trägerkommunen um eine Frage der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung. Klingt absurd – ist es auch. Und so sah das auch der von Burghardt beauftragte Verwaltungsjurist einer bekannten Kanzlei. Aber genau dieser Passus fehlte in der von Burghardt für Magistrat und Stadtverordneten vorgelegten rechtlichen Stellungnahme – Demokratieverständnis? Erst ein Beschluss der neuen Magistratsmehrheit konnte erzwingen, dass zumindest die Stadtverordneten die Originalgutachten zusehen bekamen – wenn auch mit der Auflage, sie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Eine Hauptbegründung der jetzigen „Beanstandung“ des OB, die natürlich auch in der CDU-Stellungnahme nicht fehlen darf, ist, die Satzung sei doch von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden und „folglich rechtmäßig“. Dass so ein Argument mir spontan den Gedanken nahelegte, dass offenbar eine Behörde noch nie einen Fehler gemacht hat und wir daher gleich die Judikative abschaffen und alles der Exekutive überlassen sollten und Maria Schmitz-Henkes, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen äußern ließ „Leider hat der Oberbürgermeister das Prinzip der Gewaltenteilung nicht verstanden“ wirft natürlich tiefe Gräben auf.

Interessant auch die Stellungnahme des Raunheimer Bürgermeisters Thomas Jühe (finde sie und auch den entsprechenden Artikel des Rüsselsheimer Echos leider nicht online). Er sieht „keine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Klage Erfolg hat“ denn „Die Satzung ist sorgfältig ausgearbeitet, gerade weil man mit einer solchen Konstellation Neuland betreten hat“.  Wie „sorgfältig“ man bzw. bestimmte Männer die tatsächliche Neuland-Satzung von Dreieich/Neu-Isenburg bearbeitet hat/haben: siehe oben.

 

 

   
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