Die Linke/Liste Solidarität Rüsselsheim — www.liste-solidaritaet.de
HOME AKTUELLES ARCHIV ÜBER UNS MITMACHEN LINKS   IMPRESSUM DATENSCHUTZ INHALT  

Presseerklärungen
 
Anfragen/Anträge  
Redebeiträge  
Zeitungen  
Dokumente  
Medienreflexe  
Gedichte  
Die Linke/
Liste Solidarität
2016 - 2021
 
Die Linke/
Liste Solidarität
2011 - 2016
 
Die Linke/
Liste Solidarität
2006 - 2011
 
Liste Solidarität
2001 - 2006
 

 

Facebook-Notiz von Heinz-Jürgen Krug vom 12.3.2017:

Kommentar Bürgerbegehren: richtig tendenziös

Main-Spitze /
Uhrzeit: Nicht richtig /
„Kein Bürgerbegehren“: Nicht richtig /
Kommentar Bürgerbegehren: richtig tendenziös

Dass Alexandra Groth in der Main-Spitze vom Samstag als Anfangszeit der Kundgebung „Free Deniz – Freiheit für alle inhaftierten Journalist/innen in der Türkei“ die wahrscheinliche Endzeit 19:00 angibt, ist ein reiner Tippfehler. Auf jeden Fall also auch als Journalist/in zur Berichterstattung spätestens zum Kundgebungsbeginn um 18:00 am Bahnhofsplatz sein ;-)

Dass Alexandra Groth, erfahrene Leiterin der Rüsselsheimer Lokalredaktion der Main-Spitze, ihren Bericht über die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung zum Bürgerbegehren „Erhalt der Betriebshöfe“, das zum Jahreswechsel 2015/2016 durchgeführt wurde mit der Überschrift „Kein Bürgerbegehren“ versieht und dass sie im Text wiederholt „Es soll kein Bürgerbegehren … geben“ könnte eventuell auch an der Hektik des journalistischen Alltags einer personell zu dünn besetzten Redaktion liegen. Aber immerhin gab es in Rüsselsheim allein in den letzten drei Jahren vier Bürgerbegehren, von denen eines (Hauptmannschule) zu dem von Bürgern begehrten Entscheid führte, bei den anderen immer wieder über die Frage des Schrittes vom stattgefundenen Begehren zum Entscheid diskutiert und gerungen wurde. Angesichts der Erfahrungen mit der Art der Berichterstattung von Frau Groth über die Bürgerbegehren und ihre Ziele kommt mir doch die Vermutung, es könnte sich bei „Kein Bürgerbegehren“ um eine wunschgetriebene Freudsche Fehlleistung handeln.

Nicht auf Vermutungen angewiesen ist frau/man jedoch bezüglich des tendenziösen Kommentars von Frau Groth zum Thema. Die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens hat angesichts der Situation, dass die AöR, in die Personal und Aufgaben der kommunalen Betriebshöfe ausgelagert wurden, bereits über ein Jahr existiert und Fakten geschaffen wurden, dem Magistrat und den Stadtverordneten mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren nicht weiter verfolgt werden soll. OB Burghardt will diese Erklärung nicht akzeptieren, eine Mehrheit der Stadtverordneten, insbesondere diejenigen, die das Bürgerbegehren unterstützten, jedoch schon. Was Frau Groth nicht daran hindert, gerade diese Unterstützer des Bürgerbegehrens zu mahnen, sie sollten doch endlich aktzeptieren, „dass die AöR Fakt ist und nicht bei  jedem anderen Punkt … nach Aspekten suchen, um den Städteservice in Misskredit zu bringen“.  Und überhaupt müsse frau/man die „ablehnende Haltung“ aufgeben, da „die neue Gesellschaft im ersten Jahr wirtschaftlich erfolgreich gestartet“ sei. Worin besteht dieser wirtschaftliche Erfolg angesichts der Tatsache, dass die Betriebshöfe für ihre Leistungen in 2015 aus dem städtischen Haushalt 7,8 Mio Euro erhielten, der AöR in 2016 dann ein städtisches Budget von 9,3 Mio Euro zur Verfügung stand? Hat die AöR für 2016 mehr als 1,5 Mio Euro zurückgezahlt? Oder hat sie für die Rüsselsheimer BürgerInnen  deutlich mehr und bessere Leistungen erbracht? Ich habe als Stadtverordneter davon bisher jedenfalls noch nichts erfahren.

Davon abgesehen hängt meine Haltung zur AöR eben nicht nur vom wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch von den erbrachten Leistungen für die Bevölkerung und von den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ab.

Nicht nur eine sprachliche (Un)-Feinheit ist, dass sich meine in der Stadtverordnetenversammlung geäußerte Befürchtung, dass mit der Weigerung die Rücknahme der Vertrauensperson zu akzeptieren und dem Versuch einen Stadtverordnetenbeschluss zu bekommen, der die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens behauptet, ein einschränkender Präzedenzfall für künftige Bürgerbegehren erreicht werden soll, im Kommentar als „Angst, dass ein Präzedenzfall … geschaffen wird“ widerspiegelt.

Der Wikipedia-Artikel „Furcht“ stellt zum Unterschied von Furcht und Angst dar: „Furcht ist das Gefühl einer konkret fassbaren Bedrohung. Sie bezeichnet die Reaktion des Bewusstseins auf eine gegenwärtige oder vorausgeahnte Gefahr. Sie muss unterschieden werden von dem umgangssprachlich weitgehend synonym verwendeten Begriff der diffusen Ängste, die zu den Psychosen zählen, sowie von Erscheinungsformen wie Zwängen, Paniken oder Phobien. Im Gegensatz zur Angst ist die Furcht meist rational begründbar und wirklichkeitsgerecht.“

Heinz-Jürgen Krug

 

 

   
© 2020 Die Linke/Liste Solidarität Rüsselsheim - Kontakt: vorstand@liste-solidaritaet.de