Stromnetz-Rückkauf
Anträge vom
25. Juni 2006:
Antrag 1:
Der Beschlussvorschlag 11/06-11: "Neuabschluss
eines Strom-Konzessionsvertrages und Vereinbarung zur
Straßenbeleuchtung in Rüsselsheim"
wirft eine Reihe ungeklärter Fragen auf.
Die Abstimmung darüber wird deshalb vertagt. Der Magistrat
wird
aufgefordert, vor der in der Stadtverordnetenversammlung anstehenden
Entscheidung folgende Fragen umfassend zu beantworten:
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Wer bringt
wie das Geld für den Kauf auf?
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Wie hoch
werden die Kosten der Netzführung (Messpunkte, Leitstelle,...)
voraussichtlich sein?
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Welche
Auswirkungen sind aufgrund von EU-Regeln und des Druckes in
Richtung weniger steigender Energiepreise zu erwarten?
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Wie hoch
sind die Gewinnerwartungen für die Stadt Rüsselsheim?
Insgesamt
also: Gibt es schon eine Wirtschaftlichkeitsberechnung?
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Wie soll
eine ernsthafte Prüfung der Varianten (Pacht, Bürgerbeteiligung,
Eigenbetrieb...) angesichts der Rechte-Abtretung an die GmbH
erfolgen?
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Welche
Auswirkungen wird der Rückkauf auf die Endkunden haben?
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Welche
Auswirkungen wird der Rückkauf auf die Arbeitsplätze in
Rüsselsheim und der Region haben?
Die Antworten (auch auf entsprechende Fragestellungen anderer
Fraktionen und von engagierten Bürgern, wie des Vereins
Energiewende) werden in einer öffentlichen Veranstaltung dargestellt
und erörtert. Danach ist von der StVV eine politische Entscheidung
über die anzustrebende Re-Kommunalisierungsvariante zu treffen.
Begründung
: siehe Antragstext.
Antrag 2:
Im
Beschlussvorschlag
11/06-11,
Punkt 3, heißt es: "Der Magistrat wird im Rahmen der Übernahme
des Stromnetzes ermächtigt, den konzessionsvertraglichen Anspruch
der Stadt Rüsselsheim gegen das ÜWG auf Übertragung des Stromnetzes
an die Stadtwerke Rüsselsheim abzutreten."
Dieser Punkt wird gestrichen und ersetzt durch den Text:
Die Übernahmeverhandlungen werden vom Magistrat geführt. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt endgültig über die
Übernahmemodalitäten.
Begründung:
Punkt 3 beinhaltet einen Abbau der Rechte der Stadtverordneten und
damit einen Verlust an Demokratie. Außerdem widerspricht er Punkt 2
des Beschlusses vom 9.2.2006 (DS 587/2005), der explizit festlegt,
dass der Magistrat mit den Verhandlungen beauftragt ist.
Antrag 3:
Auswirkungen
des Stromnetzrückkaufs auf die Arbeitsplätze
Die Stadtverordneten sind sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung
für die Arbeitsplätze in Rüsselsheim und der Region bewusst. Sie
verpflichten sich und den Magistrat deshalb bei einer
Stromnetz-Rekommunalisierung darauf hinzuwirken, dass
Geschäftspartner und Auftragnehmer tarifvertraglich gebunden sind
und dass bisherige Auftragnehmer, wie ÜWG und ImTech zum Schutze der
Beschäftigungsverhältnisse weiter berücksichtigt werden.
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