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Stromnetz-Rückkauf

Anträge vom 25. Juni 2006:

Antrag 1:

Der Beschlussvorschlag 11/06-11: "Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrages und Vereinbarung zur Straßenbeleuchtung in Rüsselsheim" wirft eine Reihe ungeklärter Fragen auf.

Die Abstimmung darüber wird deshalb vertagt. Der Magistrat wird aufgefordert, vor der in der Stadtverordnetenversammlung anstehenden Entscheidung folgende Fragen umfassend zu beantworten:

  1. Wer bringt wie das Geld für den Kauf auf?
  2. Wie hoch werden die Kosten der Netzführung  (Messpunkte, Leitstelle,...)  voraussichtlich sein?
  3. Welche Auswirkungen sind aufgrund von  EU-Regeln und des Druckes in Richtung weniger steigender Energiepreise zu erwarten?
  4. Wie hoch sind die Gewinnerwartungen für die Stadt Rüsselsheim?

Insgesamt also: Gibt es schon eine Wirtschaftlichkeitsberechnung?

  1. Wie soll eine ernsthafte Prüfung der Varianten (Pacht, Bürgerbeteiligung, Eigenbetrieb...) angesichts der Rechte-Abtretung an die GmbH erfolgen?
  2. Welche Auswirkungen wird der Rückkauf auf die Endkunden haben?
  3. Welche Auswirkungen wird der Rückkauf auf die Arbeitsplätze in Rüsselsheim und der Region haben?

Die Antworten (auch auf entsprechende Fragestellungen anderer Fraktionen und von engagierten Bürgern, wie des Vereins Energiewende) werden in einer öffentlichen Veranstaltung dargestellt und erörtert. Danach ist von der StVV eine politische Entscheidung über die anzustrebende Re-Kommunalisierungsvariante zu treffen.

Begründung : siehe Antragstext.

Antrag 2:

Im Beschlussvorschlag 11/06-11, Punkt 3, heißt es: "Der Magistrat wird im Rahmen der Übernahme des Stromnetzes ermächtigt, den konzessionsvertraglichen Anspruch der Stadt Rüsselsheim gegen das ÜWG auf Übertragung des Stromnetzes an die Stadtwerke Rüsselsheim abzutreten."

Dieser Punkt wird gestrichen und ersetzt durch den Text:

Die Übernahmeverhandlungen werden vom Magistrat geführt.  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt endgültig über die Übernahmemodalitäten.

Begründung: Punkt 3 beinhaltet einen Abbau der Rechte der Stadtverordneten und damit einen Verlust an Demokratie. Außerdem widerspricht er Punkt 2 des Beschlusses vom 9.2.2006 (DS 587/2005), der explizit festlegt, dass der Magistrat mit den Verhandlungen beauftragt ist.

Antrag 3:

Auswirkungen des Stromnetzrückkaufs auf die Arbeitsplätze

Die Stadtverordneten sind sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung für die Arbeitsplätze in Rüsselsheim und der Region bewusst. Sie verpflichten sich und den Magistrat deshalb bei einer Stromnetz-Rekommunalisierung darauf hinzuwirken, dass Geschäftspartner und Auftragnehmer tarifvertraglich gebunden sind und dass bisherige Auftragnehmer, wie ÜWG und ImTech zum Schutze der
Beschäftigungsverhältnisse weiter berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 


 
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