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Antrag der Fraktion Die Linke/Liste Solidarität vom 24.05.2007:
Betrifft: Mindestlohn
Der Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen, an denen die Stadt Rüsselsheim beteiligt ist, Löhne gezahlt werden, die weniger als 7,50 Euro/Stunde betragen.
Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne 7,50 Euro/Stunde nicht unterschreiten. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die Ausschreibungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten eines Stundenlohns von 7,50 Euro/Stunde auch bei eventuellen Subunternehmen ausgeschlossen ist.
Begründung:
Bundesweit arbeiten rund 2,5 Millionen Menschen für Armutslöhne. Das heißt, sie verdienen weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. 6,5 Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, bekommen somit weniger als 75% des Durchschnitts. Auch in Rüsselsheim liegt das Nettoeinkommen von 31% der Bevölkerung nach dem Sozialdatenreport der Stadt unter 900 Euro im Monat, also unterhalb der Armutsgrenze.
Die sozialen Auswirkungen dieses Missstands sind in allen Bereichen zu spüren. Wenn die Menschen von ihrer Lohnarbeit nicht mehr leben können, ist es auch auf kommunaler Ebene an der Zeit, mit sozial vorbildlichen Maßnahmen gegenzusteuern. Dies sollte möglich sein, da ja sowohl die SPD als auch die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) zur Zeit eine Kampagne für den Mindestlohn durchführen. Auch Gewerkschaften, wie z.B. ver.di und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordern die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro.
Dabei ist uns klar, dass erst ein Mindestlohn von 8 – 9 Euro pro Stunde wirklich angemessen ist. Allerdings ist der Grundgedanke eines Mindestlohnes unverzichtbar, um der unsäglichen Praxis der Niedriglöhne ein Ende zu bereiten.
Die Erfahrungen mit Mindestlöhnen in unseren europäischen Nachbarländern zeigen, dass auf diese Weise Sozialdumping verhindert werden kann und die gewerkschaftliche Vertretung von ArbeitnehmerInnen sowie die Binnenwirtschaft gestärkt werden. Auch Klein- und Mittelunternehmen profitieren von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, da ein Wettlauf um Aufträge durch Lohnsenkung verhindert wird. Die Mindestlöhne ermöglichen den Einstieg in ein existenzsicherndes Auskommen und eröffnen die Aussichten auf ein Leben in Würde. Darüber hinaus helfen Mindestlöhne am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Stadt Rüsselsheim als mittelbare und unmittelbare Arbeitgeberin ist in der Pflicht, in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Für die Fraktion „Die Linke/Liste Solidarität“
Karl-Heinz Schneckenberger (Fraktionsvorsitzender)
Presseerklärung "Vorbild gegen Armutslöhne"
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