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Zum Prozess gegen Flughafenausbaugegnerin
am 17.03.2010 (09:00 Uhr)
Fortsetzung: 31.03.2010 (13:30 Uhr)

Bericht (Eichhörnchen)
Pressemitteilung

Bericht vom Prozess am 17.03.2010:

Hello,

unten, unsere PM zum heutigen Prozesstag in Frankfurt wegen Widerstand gegen Flughafenausbau. Das war ziemlich krass, wie die Sache aufgefahren wurde, wie in einem Terrorismusprozess... Die Staatsanwaltschaft will
eine exemplare Verurteilung um jeden Preis - so unseren Eindruck. Der Staatsanwalt ist der ekelhafteste karrieregeilste Robenträger in Frankfurt - war unseren Eindruck und die Meinung von Personen, die ihm
kennen.

Zum nächsten Verhandlungstag: wir treffen uns am 30.3.2010 um 19Uhr zur Vorbesprechung im Infoladen in Rüsselsheim und am 31.3 gegen 12Uhr vorm
Gerichtsgebäude, wird wohl wieder im Hochsicherheitssaal mit Trennscheibe statt finden - als Amtsgericht Frankfurt, Gebäude A.
Verhandlungsbeginn ist 13Uhr (nicht 13Uhr30!!!)

Freue mich sehr auf Unterstützung... kann sein, dass es dann einen dritten Verhandlungstag gibt, wissen wir noch nicht. Ich will noch Anträge zum Thema Klimawandel und böse Fraport-Politik  (Abschiebungen, etc.) stellen, wenn Leute Ideen haben freue ich mich.

Ach für euch, best of der Zitaten des Tages:

„Auf Antrag der Angeklagten setzt die Angeklagte ihr Frühstück fort“ (Richter Henrici, zur Aufnahme ins Protokoll)

„Wir haben immer noch eine gewissen Restwürde“ (Richter Henrici)

„Bin kein Kindergartner“ (Richter Henrici)

„Wir nehmen Rücksicht auf alles, auch auf's Gesetzt (Richter Henrici)

„Auch mein Blutdruck ist Teil der Umwelt“  (Richter Henrici)

„Das Ende von den Gleisen da wo praktisch die Bahnen dagegen fahren“ (Polizeizeuge)

"Wer pfeift, fliegt" (Richter Henrici) "Wir können die Schwerkraft nicht außer Kraft setzen" (Angeklagte Cécile)

„ Frau Lecomte heißt nicht Westerwelle“  (Rechtsanwalt Döhmer)

"Den Zeugen Friedenberger habe ich gestern entbunden"  (Richter Henrici)

Eichhörnchen
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Pressemitteilung:

Hochsicherheitssaal für Prozess gegen Umweltaktivistin in Frankfurt

Am heutigen Mittwoch (17.3.) begann vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen die für ihr umweltpolitisches Engagement bekannte
französische Kletteraktivistin Cécile Lecomte.

Vor Gericht muss sie sich wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen gegen den Flughafenausbau im ehemaligen Kelsterbacher Wald (Harvesterbesetzung und Baumbesetzung) sowie wegen einem luftigen
Spaziergang auf dem Dach des Frankfurter Hauptbahnhofs verantworten. Der erste Verhandlungstag wurde von Kontrasten geprägt: Bunter Protest mit Transparenten vor Gericht versus massives Polizeiaufgebot; üblicherweise
für schwere Gewaltverbrechen vorbehaltener Hochsicherheitsaal versus auf sehr dünnem Eis liegende Beweislage.

Vor dem Gebäude zeigten gut dreißig Menschen ihre Solidarität und Dankbarkeit für das umweltpolitische Anliegen der Angeklagten. In ihrer Einlassung kritisierte sie, man wolle an ihrem Fall ein Exempel statuieren, weshalb sie sich stellvertretend für den Widerstand gegen
den Flughafenausbau angeklagt sehe. Weiter legte sie ihre Beweggründe ausführlich dar.

Der vom Vorsitzenden gewählte Hochsicherheitssaal mit Trennscheibe zwischen Publikum und Gericht vermittelte den Anwesenden den Eindruck, es gehe um eine schwerwiegende Kriminalsache, was die Angeklagte als
Vorverurteilung und Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands wertete. Mit dem Erscheinen des ersten Zeugen, der auch auf Antrag der Angeklagten seine Dienstwaffe nicht ablegen musste, fühlte sich diese
nicht länger in der Lage in einem solchen Klima zu verhandeln. Sie stellte einen Befangenheitsantrag, den sie damit bekräftigte, dass der Richter das Stellen des Antrags zunächst untersagt hatte und mit Ordnungsgeld wegen „ungebührlichen Verhaltens“ drohte, als sie auf
diesem beharrte. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Aus der Beweisaufnahme ergaben sich dagegen keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung: So konnte beispielsweise nicht belegt werden, dass das Erklimmen der Dachkonstruktion des Hauptbahnhofs verboten sei. Der
Vorwurf der Nötigung bei der Besetzung einer Rodungsmaschine fiel mangels eines erkennbaren Nötigungsopfers aus. Auch der angebliche
Widerstand bei der Räumung aus dem Harvester konnte nicht belegt werden, viel mehr wurde die Missachtung von Höhenrettungssicherheitsvorschriften durch die Polizei zu Tage gefördert. Schließlich kam heraus, dass die
Strafanträge der DB AG und Fraport AG womöglich Formfehler enthalten und deswegen ungültig sind. Auf eine Einstellung des Verfahrens ließ sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht ein, da sie offensichtlich eine Verurteilung um jeden Preis anstrebt.

Die Urteilsverkündung wird voraussichtlich am nächsten Verhandlungstag dem 31. März erfolgen.

 

 

   
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