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Pressemitteilung von der Angeklagten
Presseeinladung: Strafprozess um den Flughafenausbau am 10.05.2011
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Ausbaugegnerin vor Gericht
Streit um „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung
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Rüsselsheim/Kelsterbach - Über zwei Jahre nach Räumung des
Widerstandsdorfes im Kelsterbacher Wald und Rodung von insgesamt etwa
350 Hektar Wald steht die Einweihung der vierten Rollbahn am Frankfurter
Flughafen, der sogenannten Landebahn Nordwest bevor. Zeitgleich finden
noch immer Prozesse gegen Aktivist_innen wie Franziska statt, der
vorgeworfen wird im Frühjahr 2009 zweimal Bäume in der Nähe der
Rodungsfläche besetzt zu haben und sich während der polizeilichen
Räumung des Widerstandsdorfes im Kelsterbacher Wald in einem Baumhaus
festgekettet zu haben. Am Dienstag, 10. Mai wird vor dem Amtsgericht
Rüsselsheim (Saal 01) der Vorwurf des dreifachen Hausfriedensbruchs
gegen die Ausbaugegnerin verhandelt.
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Aus Protest gegen die geplante Flughafenerweiterung war von Ende Mai
2008 bis Februar 2009 eine Fläche im Kelsterbacher Wald kontinuierlich
von Aktivist_innen aus der Rhein-Main-Region und dem ganzen Bundesgebiet
besetzt.
„Als ich mich 2008 entschied in das Widerstandsdorf im Kelsterbacher
Wald zu ziehen, ging es mir um den Protest gegen ein lebensverachtendes
Systems und seine Auswirkungen.“ so Franziska. „Ob das nun die Gefahr
ist, die der Frankfurter Flughafen in Kombination mit Anlagen wie dem
Atomkraftwerk in Biblis oder den Chemiewerken der Tikona darstellt oder
der Fluglärm, der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen im
Rhein-Main-Gebiet massiv beeinträchtigt. Auch die Information, dass
viele Menschen über den Frankfurter Flughafen abgeschoben werden, hat
mich schockiert.“
Der Fall von Franziska wurde bereits im Februar 2010 verhandelt. Doch
schon nach einer Stunde vertagte das Gericht den Prozess wegen massiver
Proteste des Publikums. Ende März hätte der Prozess nach über einem Jahr
Pause erneut verhandelt werden sollen. Doch das Gericht lud die
Angeklagte kurzfristig wegen „dienstlichen Gründen“ aus und setzte nun
einen neuen Termin für Dienstag, den 10. Mai (09:00 Uhr) fest.
Der Vorwurf ist in allen drei Fällen Hausfriedensbruch und als
Geschädigte wird in allen Fällen die FRAPORT AG angegeben. "Eine absurde
Behauptung da der - inzwischen nicht mehr vorhandene - Wald damals der
Stadt Kelsterbach gehörte und durch die Besitzeinweisung nicht das
Hausrecht übertragen wurde.", findet die Angeklagte. Der angebliche
Hausfriedensbruch hätte sich zudem in einem öffentlich zugänglichen Wald
abgespielt, der wenige Monate zuvor noch als ein für das Gemeinwohl
unersetzlicher Bannwald geschützt war, argumentieren Unterstützer_innen.
Außerdem will sich die Angeklagte auf den "Rechtfertigenden Notstand"
nach § 134 StGB berufen und darlegen, weshalb der Ausbau des Frankfurter
Flughafens aus ökologischen und menschenrechlichen Gründen nicht
toleriert werden durfte, so dass deshalb direkte Aktionen dagegen
sinnvoll und notwendig waren. Zudem werden weitere Aspekte wie das
Versammlungsrecht zur Sprache kommen, das durch das
Verfassungsgerichts-Urteil vom Februar 2011 zum Demonstrationsrecht
erneut gestärkt wurde.
Am Abend des 10. Mai laden Ausbaugegner_innen zu einer Vorführung des
Films „Runway“ im Infoladen Rüsselsheim (Hügelstr. 11) und mit
anschließender Debatte zu den Perspektiven des Ausbauwiderstandes.
Ein weiterer Vorwurf gegen zwei Aktivistinnen, die im Mai 2009 mit einer
Kletteraktion gegen die feierliche Inszenierung des ersten Spatenstichs
zum Bau der Landebahn protestierten, soll im August verhandelt werden –
ebenfalls vor dem Amtsgericht Rüsselsheim. Im Aufhängen eines
Transparentes an der Okrifteler Brücke sieht die Staatsanwaltschaft eine
Nötigung. In einem anderen Verfahren in selber Sache konnte Anfang April
vor dem Landgericht Mainz eine Einstellung erzielt werden.
Unterstützer_innen sind der Meinung, dass auch das Verfahren gegen
Franziska längst hätte eingestellt werden müssen, und haben eine
solidarische Faxaktion ins Leben gerufen. Sie halten das von den
Gerichten nach wie vor vorgeschobene öffentliche Interesse für reine
Makulatur. Wenn überhaupt, so einer der Ausbaugegner, gäbe es ein
öffentliches Interesse an der Einstellung der Verfahren. Schließlich
hätte Kreistag Groß Gerau im März 2010 an die FRAPORT AG appelliert, die
Strafanzeigen zurückzunehmen. Zahlreiche Umwelt- und Verkehrsverbände
hätten sich einem im April 2010 veröffentlichten offenen Brief ebenfalls
für die Einstellung der Verfahren ausgesprochen.
Die Angeklagte: „In meinem Fall ist ähnlich wie im Fall der
Kletteraktivistin Cécile letztes Jahr vor dem Amtsgericht Frankfurt
einer Verurteilung im Namen der FRAPORT AG zu rechnen. Im Zweifelsfall
muss ich wie sie bis vor das Verfassungsgericht gehen. Doch auch hier
ist klar: jedes Gericht spricht Recht – nicht Gerechtigkeit.“
Die Angeklagte steht am Dienstag ab ca. 08:40 Uhr vor Ort für Rückfragen
zur Verfügung.
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Kontakt und weitere Information:
Telefon: 0176 21727132
eMail: waldbesetzung@riseup.net
Website der ehemaligen Waldbesetzer_innen mit Informationen zum Prozess:
http://waldbesetzung.blogsport.de
Zum ersten Prozesstag gegen Franziska im Februar 2010:
http://waldbesetzung.blogsport.de/2011/04/06/strafverfahren-gegen-ausbaugegner-in-mainz-eingestellt/
Aufruf zur solidarischen Faxaktion:
http://waldbesetzung.blogsport.de/termine/unterstuetzen/solifaxaktion/
Die anhängige Verfassungsbeschwerde der Kletteraktivistin Cécile:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/wald/VerfB-Flugahfenausbau2010.pdf
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