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Antrag vom 24.11.2011:

Schulverpflegung

Änderungsantrag zur DS 62/11-16

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt abgeändert (Änderungen fett markiert):

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass mit Einführung des Bildungs-und Teilhabepaketes eine Bezuschussung der Mittagessenversorgung an Schulen für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch durch die Jobcenter übernommen werden sollte. (bisher: „wird“). Aufgrund der bürokratischen Hürden ist dies in Rüsselsheim und im Kreis Groß-Gerau noch nicht einmal für die Hälfte der Berechtigten geschehen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund dieser Situation (bisher: „Zuständigkeit zum 31.12.2011“) der kommunale Zuschuss zur Mittagessenversorgung an Rüsselsheimer Schulen im Jahr 2012 weiter in Höhe von EUR 26.000 zur Verfügung gestellt wird (bisher „hinfällig wird“).

3. Nach Ablauf des ersten Halbjahres berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung über die Entwicklung bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der kommunalen Bezuschussung und legt einen neuen Beschlussvorschlag vor.

Begründung:

Nach der Beurteilung von Bürgermeister Dreiseitel („… Ziel … bedürftige Kinder nicht weiter vom gemeinschaftlichen Mittagessen … auszuschließen, wird weit verfehlt“), des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und vieler weiterer ExpertInnen und Betroffener ((„bürokratisches Monster“) sind die Hürden zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gerade für die Schulmittagsessen so hoch, dass eine große Zahl der bedürftigsten Kinder nicht in den Genuss der Leistungen kommt. Auch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat man dies inzwischen erkannt und soeben mitgeteilt „Bund, Länder und Kommunen haben sich bereits daruaf verständigt, dass die Antragstellung vereinfacht werden soll“ . Nach einem halben Jahr lässt sich absehen, ob diese angekündigten Vereinfachungen greifen.

 

 

 

   
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