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Anfrage vom 13.02.2012:

Zur Situation der Duldungsinhaber/innen
und Asylbewerber/innen in Rüsselsheim

1. Wie hoch ist die Zahl aller Menschen die mit Duldung (§60 a AufenthG) in Rüsselsheim wohnhaft sind?

2. Wie hoch ist die Zahl aller in Rüsselsheim wohnenden Menschen die als geduldet gelten (§§ 71, 71a AsylverfG) ?

3. Wie viele Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber nicht vollziehbar oder nicht mehr vollziehbar ist, sind in Rüsselsheim wohnhaft?

4. Wie viele Personen, die nach den §§ 23, 23a, 24, 25, 25a AufenthG Aufenthaltserlaubnis besitzen, sind in Rüsselsheim wohnhaft? Die Zahlen sind aufgeschlüsselt nach zugrunde liegenden Paragrafen anzugeben.

5. Wieviele Personen haben Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a und 104b AufenthG erhalten ? (bitte getrennt aufschlüsseln)
Gegebenenfalls : in wievielen Fällen ist die Aufenthaltserlaubnis nach §104a Abs. 5 wieder entzogen worden ?

6. In wievielen Fällen sind Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 23, 23a, 24, 25, 25a, 104a+b AufenthG abgelehnt worden?
Die Zahlen sind aufgeschlüsselt nach zugrunde liegenden Paragrafen anzugeben.

7. Wie viele Personen, die Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylverfG) besitzen, sind in Rüsselsheim wohnhaft?
Ehegatten und Kinder der genannten Personen sind ebenfalls aufzuführen.
Bitte differenzieren nach Nationalität, Geschlecht, Alleinstehenden, Ehepaaren, Eltern mit Kindern, Alleinerziehende mit Kindern, unbegleiteten Minderjährigen.

8. Im Falle von Familien mit Kindern aus den Fragen 1, 2, 3, 5, 6 : Wie alt waren die Kinder bei der Einreise oder sind die Kinder in Deutschland geboren ? Schulbesuch der Kinder ?

9. Befinden sich unter den in den Nummern 1, 2, 3, 5, 6 genannten Personen chronisch schwerkranke, behinderte oder traumatisierte ?

10. Wie viele und welche der in den Nummern 1, 2, 3, 5, 6 genannten Personen bzw. Familien halten sich  länger als 6 Jahre, länger als 3 Jahre, länger als 1 Jahr in Deutschland auf ? (einschließlich etwaiger früherer Aufenthalte)

11. Wo sind die genannten Personen bzw. Familien untergebracht?
- in Gemeinschaftsunterkünften (welchen ?)
- in Privatwohnungen

12. Wie viele und welche der in den Nummern 1, 2, 3, 5, 6 genannten Personen sind nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis, einer (beschränkten und nachrangigen) Arbeitserlaubnis, einer Arbeitsberechtigung ?

13. Wie viele und welche der genannten Personen bestreiten ihren Lebensunterhalt
- teilweise
- ganz selbst ?

14. Wie viele und welche der in den Nummern 1, 2, 3, 5, 6 genannten Personen erhalten Leistungen nach dem - § 1 AsylbewleistG***)
- § 1a AsylbewleistG***)
- nach dem Zwölften oder Zweiten Teil des Sozialgesetzbuchs
in Form von Gutscheinen, Sachleistungen oder Geldleistung ?

15. Wie hoch sind die aktuellen Leistungen nach dem
- § 1 AsylbewleistG***)
- § 1a AsylbewleistG***)

16. Gibt es Beschränkungen bezüglich des Aufenthaltsortes, der Bewegungsfreiheit und sonstige Auflagen und Bedingungen ? Für wie viele und welche Personen ?

17. Wie ist die Belegungssituation in den Unterkünften der Asylbewerber

18. Wie ist die Betreuungssituation für die Asylbewerber (Dabei Nennung der Anzahl und Qualifikation der BetreuerInnen)

 

Begründung :

Trotz zweier Änderungen der Bleiberechtsregelungen leben in Deutschland immer noch ca. 75.000 Menschen (nach Schätzungen von Pro Asyl) seit mehr als 6 Jahren registriert aber ohne Aufenthaltsrecht unter prekären sozialen Bedingungen. Die Beantwortung der Fragen schafft einen Überblick über die Situation der betroffenen Menschen in Rüsselsheim und dient der Klärung, auf welche Weise den Betroffenen am besten geholfen werden kann. Dies gilt auch für die Situation der lnhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 23 ff) und für die Asylantragsteller, die sich noch im Verfahren befinden.

 

Anmerkung :
*) AufenthG = Aufenthaltsgesetz
**) AsylverfG = Asylverfahrensgesetz
***) AsylbewleistG = Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

   
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