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Antrag vom 05.11.2012:

Ergänzungsantrag zu DS 170/11-16

Neukonzeption Rüsselsheimer Friedhöfe

Die Stadt Rüsselsheim stellt für tot-, fehlgeborene und medizinisch-indiziert abgetriebene Kinder eine Grabstätte zur Verfügung, in der die betroffenen Kinder kostenlos im Rahmen einer Gemeinschaftsbeisetzung erdbestattet und/oder nach gemeinschaftlicher Einäscherung in einer Urne beigesetzt werden. Die Häufigkeit der Beisetzung/en richtet sich nach dem Bedarf (ein- bis dreimal jährlich).

Begründung:

Die Bestattungspflicht für tot-, fehlgeborene und abgetriebene Kinder besteht erst ab einem Gewicht von 500 Gramm oder nach Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats.

In Rüsselsheim können nicht-bestattungspflichtige Kinder beigesetzt werden, allerdings fallen dafür hohe Gebühren an, die viele Eltern abschrecken und/oder es sich nicht leisten können.

Allen betroffenen Eltern soll die Möglichkeit einer würdevollen Bestattung, ein Ort des Abschiednehmens und der Trauer ermöglicht werden.

Wir verweisen auf die Angebote und Erfahrungen anderer Städte, die bereits seit längerer Zeit Gräberfelder für ungeborene Kinder bereitstellen (sh. Anlagen), hier insbesondere Kassel.

 

 

   
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