Anträge zur Neukonzeption
der
Rüsselsheimer Friedhöfe
Anträge vom 7. und 13. Januar 2013:
1. Ergänzungsantrag zur DS 170 -
Neukonzeption der Rüsselsheimer Friedhöfe
In die neue Friedhofssatzung wird ein Passus aufgenommen, dass nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in ihrer gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Begründung:
Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Das Urteil des Bayrischen
Verwaltungsgerichtes vom 6. Juli 2012 beispielsweise gesteht Städten und Gemeinden das Recht zu, ihre Friedhofsatzungen entsprechend zu gestalten. Dabei wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Konvention 182 der internationalen Arbeitsorganisation hingewiesen.
2. Änderungsantrag zur DS 170
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Rüsselsheim
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle bleibt unverändert bei
134.—Euro je 30 Minuten.
Begründung:
Die geplante Erhöhung von 134.- Euro auf 360,87 Euro für je 30 Minuten Nutzung der Trauerhalle ist unverhältnismäßig und unangemessen.
Die Trauerhalle kann für Trauerfeiern genutzt werden, muss aber nicht.
Bei einer Erhöhung in dem geplanten Maße ist damit zu rechnen, dass viele Hinterbliebene auf die Nutzung der Trauerhalle verzichten.
3. Änderungsantrag zur DS 170
Neukonzeption der Rüsselsheimer Friedhöfe
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Nach der zu erwartenden Verabschiedung des entsprechend geänderten Friedhofs- und Bestattungsgesetzes durch den Hessischen Landtag wird Muslimen in Rüsselsheim eine Bestattung ohne Sarg ermöglicht.
Begründung:
Voraussichtlich ist im Frühjahr 2013 die Verabschiedung eines geänderten Friedhofs- und Bestattungsgesetzes für das Land Hessen zu erwarten. Danach soll es den Kommunen freigestellt werden, ob sie Bestattungen ohne Sarg zulassen.
Die Befreiung von der Sargpflicht, ermöglicht Menschen muslimischen Glaubens, ihre Verstorbenen nach den Ritualen ihrer Religion - ohne Sarg, gehüllt in ein Leintuch – beizusetzen.
Auf dem neuen muslimischen Grabfeld auf dem Friedhof am Waldweg sollte diese Bestattungsart selbstverständlich ermöglicht werden.
4. Ergänzungsantrag zur DS 170
Neukonzeption der Rüsselsheimer Friedhöfe und der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Rüsselsheim
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Zur Beratung der Neukonzeption der Rüsselsheimer Friedhöfe und der Friedhofsgebührensatzung werden den Stadtverordneten die aktuellsten Zahlen, mind. jedoch aus 2010 und 2011, bis zum HuFA vorgelegt.
Begründung:
Der vorliegende Entwurf zur Neukonzeption und Änderung der Friedhofsgebühren bezieht sich auf Zahlen bis zum Jahr 2009.
Eine seriöse Beratung zur Beschlussfassung bedarf der Kenntnis aktuellster Daten.
Daher sind die Zahlen aus 2010 und 2011:
- Zahl der Sarg- und Urnenbestattungen
- Aufstellung der Kosten und Einnahmen
rechtzeitig zur Beratung in den Ausschüssen vorzulegen.
Antrag vom 05.11.2012:
5. Ergänzungsantrag zu DS 170/11-16
Neukonzeption Rüsselsheimer Friedhöfe
Die Stadt Rüsselsheim stellt für tot-, fehlgeborene und medizinisch-indiziert abgetriebene Kinder eine Grabstätte zur Verfügung, in der die betroffenen Kinder kostenlos im Rahmen einer Gemeinschaftsbeisetzung erdbestattet und/oder nach gemeinschaftlicher Einäscherung in einer Urne beigesetzt werden. Die Häufigkeit der Beisetzung/en richtet sich nach dem Bedarf (ein- bis dreimal jährlich).
Begründung:
Die Bestattungspflicht für tot-, fehlgeborene und abgetriebene Kinder besteht erst ab einem Gewicht von 500 Gramm oder nach Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats.
In Rüsselsheim können nicht-bestattungspflichtige Kinder beigesetzt werden, allerdings fallen dafür hohe Gebühren an, die viele Eltern abschrecken und/oder es sich nicht leisten können.
Allen betroffenen Eltern soll die Möglichkeit einer würdevollen Bestattung, ein Ort des Abschiednehmens und der Trauer ermöglicht werden.
Wir verweisen auf die Angebote und Erfahrungen anderer Städte, die bereits seit längerer Zeit Gräberfelder für ungeborene Kinder bereitstellen (sh. Anlagen), hier insbesondere Kassel.
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