Zum Entwurf für eine neues Hessisches Kinderförderungsgesetz
(HessKiföG - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP im Hessischen Landtag)
Der KITA Stadtelternbeirat hat die Fraktionen in der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung gebeten, ihr die Meinung und Positionierung der Fraktion mitzuteilen.
Für Die Linke/Liste Solidarität antwortete Heinz-Jürgen Krug wie folgt:
Betreff: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP im Hessischen Landtag, für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften- Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG)
Hallo Herr Tatari, hallo Kita SEB,
die wesentlichen Kritikpunkte der Fraktion Die Linke/Liste Solidarität am vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP sind:
a) die Pro-Kind-Berechnung des personellen Bedarfs (§ 25c) und damit der finanziellen Förderung (§ 32) mit dem Druck auf die Träger, die maximale Gruppengröße von 25 anzustreben
b) die massive Erhöhung der maximalen Gruppengröße bei U3 Gruppen (aus § 25 c und 25d)
c) die mit 15 Prozent ( § 25c, Abs. 1 ) zu geringe Berücksichtigung von Ausfallzeiten
d) die zu geringen Pauschalen für die Förderung von Kindern mit Sprachschwierigkeiten, Migrationshintergrund oder Behinderungen ( § 32, Abs. 4)
e) der Anreiz zu kurzen Öffnungszeiten durch die Benutzung eines "Betreuungsmittelwerts" zur Berechnung des personellen Bedarfs ( § 25c, Abs. 2)
f) bei "Platz-Sharing" eines Platzes z.B. von 2 Kindern mit je 25 Stunden Betreungszeit, in der Summe also 50 Stunden, wird trotzdem nur der Betreuungsmittelwert von 42,5 Stunden angesetzt
g) die Möglichkeit bis zu 20 Prozent fachfremdes Personal einzusetzen
Das alles wird bei weitem nicht aufgewogen durch die Formulierung, dass der Elternbeirat "vor Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten ... anzuhören" ist und "Vorschläge unterbreiten" kann ( § 27, Abs. 3) - zumal wie schon bisher gilt "das Nähere ... regelt der Träger"
Wir unterstützen deshalb die Proteste gegen diesen Entwurf sowie die Forderungen von Gewerkschaften und Kita SEB nach Rücknahme des Entwurfs und nach einer breite Diskussion zwischen Politik, Trägerverbänden, Gewerkschaften und Elternvertretern über einen Neuentwurf, der einen Ausbau der Standards, angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion) und eine deutlich verbesserte finanzielle Förderung durch das Land (volle Abdeckung der Kosten im Sinne von Artikel 137, hessische Landesverfassung) vorsieht.
Mit herzlichen Grüßen
Heinz-Jürgen Krug
(für Die Linke/Liste Solidarität)
Zum Gesetzentwurf
Zur Online-Petition gegen das
Hessische Kinderförderungsgesetz
|