Änderungsantrag vom 05.06.2013 zur Vorlage DS 234/11-16:
Schulentwicklungsplanung –
Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9
Der Text der Vorlage wird wie folgt geändert:
A. Kenntnisnahme
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Sachstand zu den gesetzlichen Änderungen zum gymnasialen Bildungsgang (G8/G9) zur Kenntnis.
B. Beschluss
1.) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit beiden
Gymnasien in städtischer Trägerschaft Gespräche zu führen, mit dem Ziel,
dass ab dem Schuljahr 2014/15 beide Gymnasien wieder G9 anbieten.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, die
Schulen beim Umstellungsprozess auf G9 durch die Bereitstellung personeller
Resourcen zu unterstützen. Der Magistrat wird aufgefordert, dies bei der
Landesregierung einzufordern.
Begründung:
G9 bedeutet mehr Zeit zum Lernen und mehr Zeit zur Freizeit für die Schüler, mehr
Zeit mit ihren Kindern und ohne Nachhilfestress für die Eltern, mehr Zeit zur
Vermittlung von fachlichen und sozialen Kompetenzen für Lehrerinnen und Lehrer.
Beide Gymnasien in städtischer Trägerschaft haben momentan noch G9-Schüler in
der Oberstufe, die vorerst letzte 10. Klasse gab es vor drei bzw. zwei Jahren.
Von daher sollte eine Wiedereinführung von G9 nur eine Überarbeitung noch
vorhandener Schulkonzepte für G9 bedeuten. Für diese Überarbeitung sollte die
Landesregierung die Schulen personell unterstützen.
Ein zusätzlicher Raum- und Personalbedarf bei Wiedereinführung von G9 mit den 5.
Klassen im Schuljahr 2014/15 ist gegenüber einer Weiterführung von G8 erst im
Schuljahr 2022/23 zu erwarten. Außerdem ist zu beachten, dass, wie angemerkt,
beide Gymnasien bis zu diesem bzw. dem nächsten Schuljahr den Raumbedarf für
G9-SchülerInnen abgedeckt haben.
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