Antrag vom 27.08.2013:
Änderungsantrag zu DS 276/11-16
„Freizeitbad an der Lache …“
Teil B (Beschluss) lautet nunmehr
B. Beschluss
Im Freizeitbad an der Lache werden die zur Wiederaufnahme des Betriebs notwendigen Sanierungen der Lüftungstechnik, des Brandschutzes und der Heizungstechnik schnellstmöglich durchgeführt.
Die vom FB Gebäudewirtschaft geschätzten Kosten von unter 4 Millionen Euro werden durch die bei der Sanierung der Großsporthalle gemäß den Ausarbeitungen der IG
Großsporthalle eingesparten Mittel gedeckt.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass mit Vorlage dieser Drucksache der Prüfauftrag gemäß der Drucksache 224/11-16 – Anträge zur Haushaltskonsolidierung;
hier: Beschlussziffer 3, seine Erledigung gefunden hat.
Begründung:
Wie die hessische Staatsministerin Lucia Putrich bei der Wiedereinweihung des
sanierten Butzbacher Hallenbades richtig sagte: „Unsere öffentlichen Bäder haben eine
herausragende Bedeutung für den Freizeitwert und die Lebensqualität unser Städte.“
Oder wie das Rüsselsheimer Bündnis für soziale Gerechtigkeit formuliert: „Jedes öffentliche Schwimmbad dient der gesundheitlichen Prävention von Menschen aller
Lebensalter.
urch die Schließung des Bades vor Ort wird das Erlernen und Üben von
Schwimmen erschwert. Schwimmen zu können darf im 21. Jahrhundert kein Luxus
werden. Das örtliche Schwimmbad schafft als SozialraumTeilhabe an der Gesellschaft
für Kinder, Familien und Senioren. Es muss für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich
und erschwinglich bleiben. Der Verweis auf Privatbäder in der Region ersetzt in keinem
Fall das öffentliche Bad in der Stadt.“
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