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26.11.2013

Letzte Woche in der Stadtverordnetenversammlung:
Mikro aus, Spott an

Es ist ja üblich, wenn auch fragwürdig, in den Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlungen Vergaben für öffentliche Bauten in nichtöffentlicher Sitzung zu beschließen.

Aber zumindest die Vergabeprozedur ohne Nennung von Firmennamen im öffentlichen Teil einer Sitzung zu diskutieren müsste natürlich immer möglich sein. War es aber letzte Woche bei der insgesamt > 8 Millionen-Investition für die Sanierung der Rüsselsheimer Großsporthalle nicht. Es ging diesmal um die Vergaben für den Planungsprozess. Sowohl wir (Die Linke/Liste Solidarität) als auch die CDU beantragten, wahrscheinlich aus unterschiedlichen Motiven, die öffentliche Diskussion (ohne Firmennennung). SPD und Grüne lehnten das zu Beginn der Sitzung mit ihrer Mehrheit ab. Woraufhin ich für das Ende des öffentlichen Teils eine persönliche Erklärung ankündigte.

Die (siehe unten) begann ich auch ganz normal. Zwischen Punkt 4 und 5 begann dann allerdings die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Meixner-Römer schimpfend von Stadtverordnetenvorsteher Schneider (CDU) zu verlangen, mir das Rederecht zu entziehen. Dieser, der mir bereits zweimal das Mikro aus eigenem Antrieb abschaltete, versuchte es folgsam mit der gleichen Prozedur. Sodass dann, während ich ohne Mikro die Punkte 5 und 6 vortrug, parallel Frau Meixner-Römer und Herr Schneider die Stadtverordneten und die übrigen ZuhörerInnen mit ihren lautstarken Versuchen, mich zu übertönen, unterhielten. Hört sich zwar lustig an und war bestimmt auch unterhaltsam, aber die Inhalte kamen wahrscheinlich nur noch bruchstückhaft an.

Deshalb hier nochmal, was ich gesagt habe. Darunter noch mein Versuch, den Stadtverordnetenvorsteher und seine Vorgängerin über den Inhalt der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung bezüglich einer persönlichen Erklärung aufzuklären.

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22.11.2013

Persönliche Erklärung
(Inhalt aus der Erinnerung wieder gegeben)

1.) ich habe es persönlich bedauert, dass es SPD+Grüne verhindert haben, dass das Vergabeverfahren für eine Millioneninvestition in der StVV öffentlich diskutiert werden kann.

2.) ich habe es persönlich bedauert, dass das Aufteilen der 8 Mio Euro auf die Sanierungen Großsporthalle und Lachebad bei der Beschlussfassung zu DS 275/11-16 vor 2 Monaten durch die Behauptung, der RP werde das untersagen, nicht zum Zuge gekommen ist (und habe dabei aus dem Interview ihrer Mitbewerberin mit Herrn Baron zitiert)

3.) ich habe darauf hingewiesen, dass weiterhin vom "Hinbau zur Sporthalle 1970" gesprochen wird, statt von Erfüllung der Versammlungsstättenverordnung (worauf die 2,5 bis 3 Mio Sanierungsvariante der IG Großsporthalle beruht)

4.) ich war persönlich enttäuscht, dass die von der StVV in der DS 89/11-16 geforderte Minderung der Baukosten, indem vorrangig Brandmauer, Brandschutztüren und Kabelschächte saniert werden, offenbar nicht angegangen wurde

5.) ich war persönlich irritiert, weil meines Erachtens die von der StVV in der DS 531/06-11 geforderte Verwendung vorhandener Planungen (es gab 2006 Planungen bis zum fertigen Bauantrag) angesichts der genannten Preise für die Planungsleistungen nicht ausreichend stattgefunden haben kann.

6.) ich fühlte mich persönlich bestätigt in der Kritik am personellen Ausdünnen der Kompetenzen der Stadtverwaltung , insbesondere der Gebäudewirtschaft, durch die jetzige Vergabe des Vergabeprozesses und die Vergabe der Projektsteuerung (also originäre Bauherrenaufgaben) an Externe - was wesentlich zur angegebenen Überschreitung der ursprünglichen Kostenschätzung aus der Mediation beigetragen haben dürfte. Eine Kritik die auch vom Schüllermann-Gutachten bestätigt wird, das sagt, dass in der Stadtverwaltung "Schlüsselstellen nicht ausreichend besetzt" sind.

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* * * * Email vom 22.11.2013 * * * * *

Hallo Herr Schneider, hallo Frau Meixner-Römer,

zu Ihrer Kenntnisnahme hier der Paragraph unserer Geschäftsordnung zu persönlichen Erklärungen:

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§ 22 a
Persönliche Erklärungen
1. Persönliche Erklärungen außerhalb der Tagesordnung sind vor Eintritt in die Tagesordnung oder vor Schluß der Sitzung zugelassen. Sie sind dem Vorsitzenden rechtzeitig vorher mitzuteilen und dürfen die abgeschlossene Beratung von Verhandlungsgegenständen in der Sache nicht erneut aufgreifen.
2. Die Redezeit für persönliche Erklärungen beträgt höchstens drei Minuten. Eine Beratung findet nicht statt.

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Da ich meine persönliche Erklärung rechtzeitig mitgeteilt hatte, sie keine abgeschlossene Beratung erneut aufgriff und nicht länger als drei Minuten dauerte (zumindest vor Ihrer beider Eingreifen), waren sowohl die Aufforderung von Ihnen Frau Meixner-Römer als auch deren versuchte Befolgung durch Sie Herr Schneider, für die vorzeitige Beendigung meiner Erklärung durch Mikrofonabschaltung zu sorgen, unangemessen bzw. unzulässig.

Sollten, wie gestern abend, auch bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung meine Stimmbänder durch eine Erkältung vorgeschädigt sein, werde ich, zur Schonung derselben bei potentiellen erneuten illegitimen Interventionen durch Sie beide, mal wieder ein Megafon mitbringen.

Aktuell erwarte ich, dass sie mich und meine Stimmbänder durch die Zurverfügungstellung von jeweils einer Packung Salbeibonbons (Dallmann's mit Vitamin C bevorzugt) besänftigen.

Mit etwas angekratzten Grüßen
Heinz-Jürgen Krug
Stadtverordneter Die Linke/Liste Solidarität

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siehe auch Echo Online vom 26.11.2013:
    Krug dringt mit seinen Fragen nicht durch

 

   
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