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Antrag vom 11.03.2014:   

Zur Behandlung im HuFA und der SVV am 10.4.2014

Stadtpolizei in Rüsselsheim

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren mit großer Mehrheit gefassten Beschluss von 2007, neben der Landespolizei keinen polizeiähnlichen Ordnungsdienst in Rüsselsheim einzuführen.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den OB Burghardt auf, die Einrichtung einer sog. Stadtpolizei in Rüsselsheim zu unterlassen.
Die drei derzeit unbesetzten Stellen des Ordnungsamtes werden wieder mit HilfspolizistenInnen besetzt.

Begründung:
Die SVV hat 2007 mit großer Mehrheit einen Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, der die Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes in Rüsselsheim forderte. Nun versucht der OB ähnliches unter dem Namen Stadtpolizei einzuführen. Dabei übergeht er in dieser hochpolitischen Frage Stadtverordnete und Bevölkerung.

In Rüsselsheim gibt es keinen Grund für solche Maßnahmen. Rüsselsheim ist so sicher wie andere Städte auch. Die Kriminalstatistik verzeichnet einen Rückgang von Straftaten. Von der Polizei wurde 2012 festgestellt, dass in Rüsselsheim die Bilanz positiv ist und es wurde das angeblich gestörte, subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung wiederlegt. Niemand müsse aus Angst Rüsselsheimer Straßen meiden. 
Wer wie OB Burghardt die Situation in Rüsselsheim schlecht redet, setzt allein auf die politische Symbolwirkung der Polizeihelfer. Politik wird hier mit Ängsten betrieben.
Eine Stadtpolizei verlagert Aufgaben der Polizei, mit der Folge, dass dort Stellen eingespart werden.
Eine Stadtpolizei erhöht in keinster Weise die objektive Sicherheit – sie gaukelt Sicherheit vor, schafft eine falsche Sicherheit.

Auch die Aussage von OB Burghardt, die Einrichtung einer Stadtpolizei sei kostenneutral, ist nicht haltbar. Höhere Bezahlung als Hilfspolizisten, umfassende Ausbildung, Ausrüstung und PKW werden sich zu einem erklecklichen Betrag summieren. Kosten für diese überflüssige Maßnahme sind untragbar.

 

 

   
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