Antrag vom 31.03.2014:
Änderungsantrag zur DS 350/11-16
Bebauungsplanverfahren Nr. 144
„Opel Forum Rüsselsheim“
Teil B.1. (Beschlussvorschlag) lautet wie folgt:
Zur in wesentlichen Punkten abgeänderten neuen Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nr. 144 „Opel Forum Rüsselsheim“ findet gemäß § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Unter Berücksichtigung der dabei erfolgenden Hinweise und Anregung erfolgt durch die Verwaltung die Erstellung derjenigen Entwurfsfassung, die mit den dokumentierten Hinweisen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung den Gremien der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung über die Offenlegung gemäß § 3 (2) vorgelegt wird.
Teil B.2. lautet wie folgt:
Zum Verfahren der frühzeitigen Beteiligung werden der Öffentlichkeit der Bebauungsplanentwurf mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen und der Begründung (Anlage 3) einschließlich des darin enthaltenen Umweltberichtes sowie sämtliche vorliegenden Gutachten (Verkehr, Verträglichkeit inklusive der Wirkungsanalyse von „Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH“ vom Januar 2013, Flora/Fauna, Schall) zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Nach §3 (1) BauGB kann auf die frühzeitige Beteiligung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans nur verzichtet werden, wenn sich die geplanten Änderungen nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirken oder wenn sie bereits auf anderer Grundlage erörtert wurden.
Unzweifelhaft haben aber sowohl die Änderungen in der Plankonzeption des Einkaufszentrums (2 statt 4-geschossig, Zerstörung zusätzlicher denkmalgeschützter Gebäude) als auch die geänderte Erschließung (Ludwigstraße statt Westtangente) wesentliche Auswirkungen und sie wurden natürlich im Verfahren 2007/2008 nicht erörtert.
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