Presseerklärung vom 06.06.2014
Lachebad: Linke/Liste Solidarität zum Vorgehen nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren
Das Bürgerbegehren der BI Pro Lachebad wurde erfolgreich durchgeführt. Nun muss die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden, ob sie erstens das Bürgerbegehren für zulässig erachtet und ob sie zweitens das Bürgerbegehren ablehnt oder ihm zustimmt, d.h. die dort vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reparatur des Hallenbads beschließt und die Verwaltung beauftragt diese unverzüglich in Angriff zu nehmen. Sollte das Bürgerbegehren abgelehnt werden - und nur dann - kommt es zum Bürgerentscheid. Wird dieser erfolgreich durchgeführt, ist das Verfahren beendet und die geforderten Maßnahmen müssen ohne weitere Debatten unverzüglich umgesetzt werden.
Patrick Burghardt, der sich bis vor einer Woche noch weigerte, das Bürgerbegehren überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und unverdrossen weiter von "Inverstorensuche" schwadronierte, versucht sich jetzt an das erfolgreiche Bürgerbegehren anzuhängen und den Eindruck zu erwecken, er sei so freundlich und verständnisvoll, mit einer Vorlage auf die Stadtverordnetenversammlung zu zu kommen.
Was Burghardt meint oder verkündet, ist in diesem Fall aber völlig unerheblich.
Das Verfahren eines Bürgerbegehrens ist in der Hessischen Gemeindeordnung eindeutig geregelt: das Bürgerbegehren und die in ihm geforderten Maßnahmen selbst sind die Vorlage über die die Stadtverordneten auf der nächsten Sitzung abstimmen müssen. Und sonst nichts.
Falls dem Anliegen der Bürgerinitiatve gefolgt wird, erwarten wir, dass die drei hauptamtlichen Dezernenten, insbesondere die für Sportstätten beziehungsweise Baumaßnahmen zuständigen Patrick Burghardt und Nils Kraft für eine schnellstmögliche Umsetzung der vom Bürgerbegehren geforderten Maßnahmen sorgen und der Schwimmbetrieb im Hallenbad bereits in diesem Jahr wieder aufgenommen werden kann.
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