Presseerklärung vom 04.09.2014:
Linke/Liste Solidarität:
Bürgerwillen nicht länger missachten
Nach 11.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Reparatur des Lachebads wurden nun in der Ferienzeit für den Erhalt der Gerhart-Hauptmann-Schule mehr als 5400 Unterschriften gesammelt.
Zwar erwartet die Linke/Liste Solidarität nicht, dass Oberbürgermeister Patrick Burghardt in Zusammenarbeit mit seinen Magistratskollegen den Bürgerwillen mit Elan umsetzt. Dass er aber wieder, wie schon beim Bürgerbegehren zur Reparatur des Lachebads einen gelinde gesagt laxen Umgang mit Bürgerwillen und Gesetzeslage pflegt, zeigt seine Äußerung zur Zeit für die Prüfung: "Wir werden uns Mühe geben, das zeitnah zu gestalten. Und es wird noch in diesem Jahr sein". Kommentatoren der hessischen Gemeindeordnung stellen zu diesem Thema fest: "Nach Einreichung der Unterschriften muss die Gemeindevertretung unverzüglich - d.h. so schnell es der Tagungsplan zulässt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden".
Die nächste Tagung der Stadtverordnetenversammlung am 18. September könnte tatsächlich für jemand, der sich nur "Mühe gibt" bezüglich dem Bürgerbegehren zur Hauptmannschule etwas schnell kommen. Spätestens zur Oktobersitzung aber müssen die vom OB eingeholten rechtlichen Stellungnahmen vorgelegt und von den Stadtverordneten darüber entschieden werden.
Beim Bürgerbegehren zum Lachebad sind seit der Abgabe der elftausend Unterschriften inzwischen ein Vierteljahr und zwei Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung verstrichen. Die linke Liste fordert Burghardt deshalb auf, die mutwillige Verschleppung nun zu beenden und vor dem Hauptausschuss am 9. September endlich seine Stellungnahme vorzulegen, damit die Stadtverordneten genügend Zeit bis zur Stadtverordneten-versammlung am 18. September haben, diese zu bewerten und sich ihre eigene Meinung zu bilden.
An den OB und den Baudezernenten Kraft richtet die Linke/Liste Solidarität die Forderung, der BI Pro Lachebad und ihrem Klimatechnikexperten endlich den Anfang Juli gemeinsam zugesagten Zugang zur Untersuchung und Bewertung der Mängel im Lachebad zu ermöglichen.
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