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Facebook-Eintrag von Heinz-Jürgen Krug vom 23.09.2014:

OB Burghardt zu Bürgerbegehren Lachebad: "Unzulässig" / Nicht überraschend - nur unverschämt

Nicht mehr überraschend:

„Der Rüsselsheimer Magistrat bewertet das Bürgerbegehren Lachebad als unzulässig, weil es die gesetzlichen Voraussetzungen nicht alle erfüllt. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber es gibt eindeutige fachliche Aussagen. Wir haben hier keinerlei Spielraum“, sagt Oberbürgermeister Patrick Burghardt. Bereits vor dem Start der Unterschriftenaktion habe die Fachverwaltung den Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative ihre rechtlichen Bedenken mitgeteilt. Diese seien nicht nur bedauerlicherweise ignoriert worden, sondern man habe die rund 11.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wissentlich in diese Situation gebracht.“ 
(Pressemitteilung des Magistrats der Stadt Rüsselsheim:
http://www.ruesselsheim.de/1082.html?uid=1131 )

Nicht mehr überraschend auch die Unverschämtheit, mit der Burghardt verbal um sich schlägt.

Das Rechtsamt hatte der BI mitgeteilt, sie müssten im Bürgerbegehren Angaben zu den Investitions- und Folgekosten darlegen und angeben, wie diese aufgebracht werden könnten.

Im Bürgerbegehren wurde der Reparaturaufwand in sechs Einzelschritten dargestellt und die dafür notwendigen Kosten mit maximal 1,1 Mio Euro beziffert (wie sich diese 1,1 Mio auf die Einzepositionen aufteilen und wie sie sich aus den Angaben in der Magistratsdrucksache 276 und den Schätzungen der BI herleiten wurde der Öffentlichkeit und den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung von der BI in einer Präsentation dargestellt). Dass die laufenden Kosten des Bades durch den vom Bürgerbegehren in Kauf genommenen Wegfall von Erlebnisbad und Sauna um mehrere Hunderttausend Euro sinken würden ist unbestreitbar und wurde im Bürgerbegehren auch formuliert. Die mögliche Finanzierung durch Geländeverkauf, Einschränkung bestimmter Beratungs- und Gutachtenkonten im Haushalt auf den Stand von 2012 und weitere Umschichtungen wurden im Bürgerbegehren (wie vom Rechtsamt gegenüber dem ersten Entwurf angemahnt) konkret angegeben. Einziger weiterer Einwand gegen die Finanzierungsvorschläge war: „Im Übrigen steht die Sinnhaftigkeit eines Verkaufs der fast gesamten Liegewiese des Freibads in Frage“, was nun allerdings kein juristischer, sondern ein politischer Einwand war – und ein fehlerhaft noch dazu. Die BI schlug die Verwendung eines 23 m breiten Streifens der  Liegewiese am Rand Richtung Brückweg vor, bei weitem nicht „fast die gesamte Liegewiese“!

Und wo möchte der Magistrat jetzt den angekündigten „Hessentags-Neubau“ hinsetzen? An den Rand der Liegewiese Richtung Brückweg !

Anderthalb Jahre nix tun, von der imaginäre Investorsuche abgesehen.  Die detaillierte technische Untersuchung der die Schließung im März 2013 verursachenden defekten Klimaanlage monatelang hintertreiben. Auszählung des Bürgerbegehrens und rechtliche Stellungnahme dazu monatelang hinauszögern. Und dann die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens als Leute hinstellen, die die 11.000 Unterzeichner hinters Licht geführt haben – eigentlich unglaublich, aber nicht mehr überraschend.

Und weiter in der Presseerklärung: „Burghardt drückt sein Bedauern aus, dass die Bürgerinitiative sich auf alternative Lösungsansätze, Schwimmen in Rüsselsheim zeitnah wieder zu ermöglichen, nicht habe einlassen wollen“.

Hat ihn da mal wieder sein Ultrakurzzeitgedächtnis im Stich gelassen oder sagt er bewusst die Unwahrheit?

Aus den Reihen der BI kam sofort nach Stillegung des Hallenbads der Vorschlag einer Traglufthalle über dem Becken im Freien. Das wurde abgelehnt als zu teuer, zu unflexibel. Und auch den jetzt nach anderthalb Jahren wieder hervorgeholten Vorschlag einer Traglufthalle begrüßt die BI im Interesse der Schwimmsportvereine. Und sie ließ sich durch die Unterstellung, ein Weiterführen des Bürgerbegehrens verhindere die Traglufthalle, zurecht nicht in die Ecke drängen. Denn natürlich konnte die Stadtverordnetenversammlung die Anmietung der Traglufthalle trotz Weiterführung des Bürgerbegehrens beschließen. Die BI sieht darin allerdings keine Erfüllung des Bürgerbegehrens, da es keine Lösung für Kinder, Familien,  nicht so agile Freizeitschwimmer, Schulschwimmen in der 3. Klasse … ist. Und sie befürchtet, dass es wie bei vielen anderen Dingen auch, bei dem Hessentags-Neubau für 2017 bei der Ankündigung bleibt.

Nun liegt die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversamm-lung. Und falls deren Mehrheit Burghardt folgt steht der BI der Rechtsweg offen.

 

 

   
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