Antrag vom 11.11.2014:
Änderungsantrag zur DS 432/11-16
Kindertagesstätte am Ehlenberg 1a
In II (Beschluss) wird Punkt 1 wie folgt ergänzt:
Das Gelände bleibt unverändert vollständig in städtischer Hand. Das durch den Abriss freiwerdende Teilstück wird in Absprache mit den Gremien von Kita und Schule ausschließlich für die Zwecke der Schillerschule und der Kita genutzt.
Begründung:
Die alleinige Erwähnung einer Ausweisung von Spielfläche und Schulgarten „an anderer Stelle auf dem Schul- bzw. Kitagelände“ in Teil E (Alternativen) der Antragsbegründung sichert nicht, dass das gesamte Flächenangebot für Schule und Kita erhalten bleibt.
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