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Anträge der Wahlinitiative
Die Linke/Liste Solidarität
zum Haushalt 2016
- Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A
- Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B
- Beratungskosten, Gutachten Magistrat
- Aufwendungen Magistrat
- Personalaufwendungen Innere Verwaltung
- Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit
- Kosten des Stadtmarketings
- Zuschuss an das Diakonische Werk für Straßensozialarbeit
- Zuschuss Standortmarketinggesellschaft
- Investitionsprogramm
- Gerhart-Hauptmann-Schule Sanierungsstau
- Stadtplanung – Erwerb Opel-Altwerksbereiche A und B
- Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz allgemein
Antrag Nr. 1:
Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf 430 v.H. festgesetzt.
Begründung:
Damit wird der bis 2013 geltende Hebesatz (340 v.H.) gemäß der kumulierten
Inflationsrate von 1999 bis 2015 angehoben.
Im Haushaltsentwurf des Magistrats 2014 wurde behauptet, die Anhebung auf 680 v.H.
resultiere aus der Teilnahme am kommunalen Schutzschirm und den entsprechenden
Vertragsunterlagen. Selbst dort ist allerdings nur eine Anhebung auf 500 v.H.
vorgeschlagen.
Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und einen ungenügenden Finanzausgleich
verursachte Defizit vieler kommunaler Haushalte darf nicht durch eine beträchtliche
zusätzliche Belastung auch bei Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die
Verdoppelung der Grundsteuer A verursacht wurde, kompensiert werden.
Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012 beruhende einmalige Landeszuweisung
in 2014 gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Millionen Euro ist gemäß hessischer
Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu verstetigen. Damit würde wenigstens
partiell zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch
Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in den letzten
zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durcschnitt der anderen
hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte). Durch die Neuregelung
des KFA, die für den Haushalt 2016 wirksam wird, wurde diesen Forderungen
wenigstens teilweise entgegengekommen.
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Antrag Nr. 2:
Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird auf 430 v.H. festgesetzt.
Begründung:
Damit wird der von 2011 bis 2012 geltende Hebesatz gemäß der kumulierten
Inflationsrate von 2011 bis 2015 angehoben. Die 2013 beschlossene Verdoppelung des
Hebesatzes wird hiermit rückgängig gemacht.
Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und einen ungenügenden Finanzausgleich
verursachte Defizit vieler kommunaler Haushalte darf nicht durch eine erhebliche
zusätzliche Belastung auch bei Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die
Verdoppelung der Grundsteuer B verursacht wurde, kompensiert werden.
Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012 beruhende einmalige Landeszuweisung
gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Mio Euro in 2014 ist gemäß hessischer
Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu verstetigen. Damit würde wenigstens
partiell zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch
Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in den letzten
zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt der anderen
hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte). Durch die Neuregelung
des KFA, die für den Haushalt 2016 wirksam wird, wurde diesen Forderungen
wenigstens teilweise entgegengekommen.
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Antrag Nr. 3:
Beratungskosten, Gutachten Magistrat
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2016 wird im Produktbereich 01, Produkt 010100030 (Magistrat), für die
Pos ition 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von
50.000.- € auf 20.000.- € reduziert.
Begründung:
Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um
Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene
Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen ist es selbstverständlich Aufgabe
von Magistratsmitgliedern, sich Sachkenntnis selbstständig zu erwerben. Hinzu kommt,
dass, wie an dem Sprung der Personalaufwendungen seit 2013 um mehr als 30 Prozent
erkennbar, der Magistrat zusätzliche interne Resourcen um sich geschart hat.
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Antrag Nr. 4:
Aufwendungen Magistrat
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2016 wird im Produktbereich 01, Produkt 010100030 (Magistrat), für die
Position 6869100 (Aufwendungen in besonderen Fällen) der Ansatz von
50.000 € auf 25.000 € reduziert.
Begründung:
Insbesondere die hauptamtlichen Magistratsmitglieder haben durch kompetente
Arbeitsplanung dafür zu sorgen, dass „besondere Fälle“ so selten wie möglich auftreten.
Der in 2013 angefallene Betrag von 24.551 € sollte daher als Obergrenze betrachtet
werden, was immerhin 2014 mit
27.532 € näherungsweise gelang.
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Antrag Nr. 5:
Personalaufwendungen Innere Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2016 werden im Produktbereich 01 (Innere Verwaltung) die
Personalaufwendungen auf 11,35 Millionen Euro, also mit einer Reduktion um knapp
0,55 Millionen Euro, festgesetzt. Zur Realisierung werden im Produkt 010100030
(Magistrat) eine Beamten- und eine Arbeitnehmerstelle, im Produkt 010102050
(Verwaltungssteuerung) drei Beamtenstellen und in den Produkten 010102400
(Öffentlichkeitsarbeit) und 010102450 (Stadtmarketing) je eine Arbeitnehmerstelle
gestrichen. Das Personal wird gemäß den dringendsten Erfordernissen in den
Fachbereichen Jugend und Soziales und Bildung und Betreuung sowie für die personelle
Verstärkung der Fachstelle Soziales zur verbesserten Koordinierung von
Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.
Begründung:
Gegenüber dem Ergebnis 2014 ist, bei Abzug der Personalaufwendungen für das 2014
noch nicht geführte Produkt 010160070 (Werkstatt), eine Steigerung um gut 1,4
Millionen Euro auf insgesamt 11,9 Millionen geplant. Selbst gegenüber den schon
deutlich gesteigerten Planzahlen für 2015 ist eine weitere Steigerung um 1,24 Millionen
Euro vorgesehen. Insbesondere in den Bereichen Magistrat, erwaltungssteuerung,
Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing versucht der zuständige Dezernent offenbar
Zuarbeiterinnen und Zuarbeiter (spin doctors) als „Speckgürtel“ um sich zu sammeln.
Diese gewiss qualifizierten Verwaltungsspezialisten können in den angeführten
Bereichen Jugend und Soziales und Bildung und Betreuung ihre Kompetenzen für die
Rüsselsheimer Bevölkerung wesentlich sinnvoller einsetzen.
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Antrag Nr. 6:
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102400 die„Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ (Position 6861000) auf 21.000 € festgesetzt.
Der eingesparte Differenzbetrag wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen im
Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale
Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung
der Fachstelle Soziales (im Produkt 05004000) zur verbesserten Koordinierung von
Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.
Begründung:
Die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit mit 40.000 € sind überhöht. Die besteÖffentlichkeitsarbeit für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den
Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales, die Einsparungen kommen dem zugute.
Von 2011 bis 2013 bewegten sich die Ausgaben für „Kosten des Marketing“ (6861250)
und „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ in Summe zwischen 64.000 und 115.000
Euro, im Durchschnitt lagen sie bei 87.000 € . Die realen Aufwendungen in 2014 für
diese beiden Posten lagen mit 88.500 € in der gleichen Größenordnung. Der Ansatz für
2016 liegt in der Summe von 232.000 € also fast beim Dreifachen. Eine Reduzierung
auf die Hälfte bedeutet also gegenüber dem 3-Jahresdurchschnitt immer noch eine
Steigerung um ein Drittel.
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Antrag Nr. 7:
Kosten des Stadtmarketings
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stadtmarketing"
die Kosten des Marketings (Position 6861250) auf 94.000 € festgesetzt.
Der eingesparte Differenzbetrag (96.000 €) wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen
im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale
Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung
der Fachstelle Soziales (im Produkt 05004000) zur verbesserten Koordinierung von
Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.
Begründung:
Die Kosten für Marketing mit 190.000 € sind überhöht. Das beste Marketing für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur,
Sport und Soziales, die Einsparungen kommen dem zugute.
Von 2011 bis 2013 bewegten sich die Ausgaben für „Kosten des Marketing“ und „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ in Summe zwischen 64.000 und 115.000 Euro, im Durchschnitt lagen sie bei 87.000 € . Die realen Aufwendungen in 2014 für
diese beiden Posten lagen mit 88.500 € in der gleichen Größenordnung. Der Ansatz für
2016 liegt in der Summe von 232.000 € also fast beim Dreifachen. Eine Reduzierung
auf die Hälfte bedeutet gegenüber dem 3-Jahresdurchschnitt immer noch eine
Steigerung um ein Drittel.
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Antrag Nr. 8:
Zuschuss an das Diakonische Werk für Straßensozialarbeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2016 wird im Produktbereich 05, Produkt 050347000 der „Zuschuss an
das Diakonische Werk“ (Position 7128510) auf 52.000 € festgesetzt. Davon entfallen
48.000 € auf die Straßensozialarbeit. Die Stadtverordneten-versammlung geht dabei
von einer Laufzeit des Projekts von zunächst drei Jahren aus. Sie erwartet vom
Diakonischen Werk eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und
Soziales, einen mindestens halbjährlichen schriftlichen Sachstandsbericht sowie im
Rahmen der Haushaltsdebatte jährlich eine Darstellung und Befragung der
Verantwortlichen des Diakonischen Werks im SozJA.
Begründung:
Die Straßensozialarbeit wirkt als ein niedrigschwelliges Angebot für - zumeist Rüsselsheimer - Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten oft sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt sind. Diese Menschen treffen
sich in der Innenstadt im öffentlichen Raum, bevorzugt auf dem Gemeindeplatz. Die neben der Straßensozialarbeit vorhandenen pädagogischen, betreuerischen und ordnungsrechtlichen Angebote erreichen diese Menschen nicht oder nur sehr begrenzt.
Die Straßensozialarbeit trägt neben der unmittelbaren Hilfe bzw. deren Vermittlung
auch zur Vermeidung von Konflikten bei. Wie eigene Beobachtungen und die
vorliegenden Berichte des Diakonischen Werks zeigen, sind diese Wirkungen in den
letzten Jahren auch eingetreten. Auch angesichts der steigenden Zahl
armutsgefährdeter Menschen ist eine Weiterführung dieser Arbeit für die Stadtgesellschaft als Ganzes sinnvoll und notwendig.
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Antrag Nr. 9:
Zuschuss Standortmarketinggesellschaft
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2016 wird im Produktbereich 15, Produkt 150179100
(Wirtschaftsförderung) für die Pos. 7128650 (Zuschuss an die
Standortmarketinggesellschaft) der Ansatz von 40.000 € gestrichen.
Begründung:
Diese Gesellschaft erbringt keinen erkennbaren Nutzen für die Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger. Auch in der Magistratsdrucksache 584/11-16, die für eine
Fortführung der Zahlung an die „FrankfurtRheinMain International Marketing of the
Region GmbH“ wirbt, werden keine überzeugenden Argumente für einen tatsächlichen
Nutzen der 40.000 Euro angeführt.
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Antrag Nr. 10:
Investitionsprogramm
Für die Erneuerung der Lüftungsanlage in der Mehrzweckhalle der Gerhart-Hauptmann-Schule werden im Investitionsprogramm für 2016 300 000 € vorgesehen.
Begründung:
Die Mehrzweckhalle der Gerhart-Hauptmann-Halle ist ein kultureller Mittelpunkt im Stadtteil
Königstädten. Viele Vereine und die Schule sind auf die Nutzung der Halle angewiesen und
haben dort ihre Auftritte. Die jetzige Lösung kann nur eine vorübergehende sein, der
schnellstmöglich eine Erneuerung folgen muss.
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Antrag Nr. 11:
Gerhart-Hauptmann-Schule Sanierungsstau
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2016 werden im Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) im Produkt 030222510 (Gerhart-Hauptmann-Schule) für die Investition 03022251AG (Abarbeitung
Sanierungsstau) die vorgesehenen Mittel von 500.000 auf 1.000.000 € erhöht.
Begründung:
Der dringende unmittelbare Sanierungsbedarf an der Gerhart-Hauptmann-Schule wurde bereits seit Jahren angemahnt und vor mehr als zwei Jahren in einem Magistratsbericht zum Sanierungsstau offiziell festgestellt und in der DS304/11-16 mit
knapp 6 Millionen Euro beziffert. Deshalb sollte nun wenigstens in 2016 die Mittel für
einen größeren Sanierungsschritt zur Verfügung gestellt werden. Die in der
DS 577/11-16 angekündigte langfristige Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau
und die dafür notwendigen Investitionen werden von der Umsetzung der unmittelbar
notwendigen Sanierungen nicht tangiert.
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Antrag Nr. 12:
Stadtplanung – Erwerb Opel-Altwerksbereiche A und B
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Produktbereich 09, Produkt 090161000 Stadtplanung, werden als Investition für 2015 Euro 1,65 Millionen Euro für den Erwerb der Bereiche A und B des Opel-Altwerks bereitgestellt.
Begründung:
In Verfolgung der Vorschläge der BI Pro Altwerk und der im Zwischenbericht der Potentialanalyse von BNP Paribas Real Estate Consult GmbH genannten Möglichkeiten wird damit eine Basis für eine demokratisch gestaltete und beteiligungs-orientierte
vielfältige Neunutzung geschaffen. Auch für kommunale Nutzungen, wie eine (teilweise)
Verlagerung der VHS-Aktivitäten in das Opel-Altwerk bietet ein Erwerb gegenüber der
Miete positivere Möglichkeiten. Die von OB Burghardt für den Kauf der Karstadt-Immobilie durch die städtische Wohnungsbau-gesellschaft Gewobau angeführten enthusiastischen Argumente gelten für das Areal des Opel-Altwerks noch verstärkt.
Natürlich sind für diese wertvolle Investition in die Stadtentwicklung und den Erhalt
eines hochbedeutsamen Industriedenkmals alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Der gegenüber dem Antrag für den Haushalt 2015 um 10 Prozent angehobene Betrag
trägt der allgemeinen Preisentwicklung am Immobilienmarkt Rechnung.
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Antrag Nr. 13:
Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz allgemein
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2016 werden im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen) im Produkt
12016300 (Gemeindestraßen) für die Investition 12016300AC (Erweiterung
Radwegenetz) die vorgesehenen Mittel auf 75.000 € erhöht.
Begründung:
Damit wird eine beschleunigte Verbesserung des Radwegenetzes in 2016 ermöglicht.
Jede Maßnahme, die die Alternativen zur klimaschädlichen Mobilität mit motorisiertem Individualverkehr verbessert, ist enorm wichtig. Wir sehen in der Umsetzung dieses
Antrags auch einen unserer Beiträge zur „Entwicklung eines nachhaltigen Klimakonzepts“ und eine „Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs“ (Zitate aus
der von OB Burghardt unterschriebenen Einladung zum Rüsselsheimer Klimaworkshop).
Zudem ist dies auch als Maßnahme zur Bewältigung der Verkehrsströme im
Zusammenhang mit dem Hessentag 2017 zu sehen. Eine Maßnahme die aber über die
10 Tage hinaus eine für Rüsselsheim wohltuend nachhaltige Wirkung entfaltet.
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