Anfrage vom 30.09.2016:
Gutachterkosten AöR-Gründung
Anfrage an den Magistrat gemäß §21 (4) GO
Wir erfragen hiermit eine Auflistung der Beratungs- und Gutachterkosten, die der Stadt, ihrem Eigenbetrieb Betriebshöfe und der Städteservice Raunheim/Rüsselsheim (AöR) im Zuge der Gründung der AöR und der damit verbundenen Übertragung des Großteils der Aufgaben des Eigenbetriebs bis heute entstanden sind. Dabei ist auch jeweils aufzulisten, wer (Stadt/Magistrat, Eigenbetrieb, AöR) den Auftrag vergeben hat. Desweiteren erfragen wir eine Auflistung der gesamten weiteren Anlaufkosten für Gründung und Betrieb der AöR sowie eine Darstellung der in diesem Zusammenhang in beiden Kategorien (Beratungs-/Gutachterkosten sowie weitere Anlaufkosten) erfolgten Finanzflüsse zwischen Stadt, Eigenbetrieb und AöR. Auch die jeweils von den beiden Kommunen Raunheim und Kelsterbach getragenen Anteile werden hiermit angefragt und sollen aufgelistet werden.
Begründung:
Bereits in der Stadtverordnetensitzung am 7. Juli 2016 fragte der Stadtverordnete Krug aus Anlass der Bewilligung der Fördersumme des Landes nach den Berater- und Gutachterkosten. Dazu das Protokoll: "Herr Oberbürgermeister Burghardt sagt zu, dass die Antwort nachgereicht wird." Nach der Geschäftsordnung sollte eine Antwort innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Am 22. September 2016 (11 Wochen später) fragte der Stadtverordnete Krug erneut. Herr Burghardt sagte eine schriftliche Antwort zu. Die jetzt schriftlich formulierte Anfrage soll dem Magistrat eine schnelle und angemessene Antwort erleichtern und dadurch weitere Nachfragen ersparen.
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