Antrag vom 14.02.2017:
Änderungsantrag „Debatten über Namensgebung für Kooperative Gesamtschule ermöglichen“ zur DS 149/16-21
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Eine Namensgebung über die im hessischen Schulgesetz § 142(1) hinaus vorgesehene obligatorische Bezeichnung „Kooperative Gesamtschule Rüsselsheim“ findet vorläufig nicht statt. Die Stadtverordnetenversammlung regt den Schuldezernenten und die Schulgemeinden der KGS und von Friedrich-Ebert- und Parkschule an, zur Namensfindung entsprechende Diskussionsprozesse in öffentlichen und schulöffentlichen Veranstaltungen sowie im Unterricht zu ermöglichen. Sie beauftragt den Stadtverordnetenvorsteher eine Bürgerversammlung zum Thema zu organisieren. Nach einer Periode von z.B. drei Jahren und entsprechender Erweiterung und Konsolidierung von Kollegium und Schulgemeinde der neuen Schule sollte dann die Schulkonferenz unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieses Findungsprozesses der Stadtverordnetenversammlung einen erneuten Namensvorschlag unterbreiten.
Begründung: Der für Stadtgesellschaft. und Schule wichtige Prozess der Namensfindung wurde durch die ohne offene und öffentliche Debatte getroffene Vorentscheidung 2014 und die begleitenden Maßnahmen (Logo, Website, T-Shirts) eingeengt. Daher sollte jetzt keine Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Namen getroffen, sondern ein der Sache angemessener Findungsprozess ermöglicht und aktiv unterstützt werden.
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