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Änderungsantrag vom 24.08.2018:

zu DS 369/16-21 „Parkgebühren“

a) In Artikel 1, Punkt 4 werden die Beträge für die Sondertickets im Bereich Landungsplatz wie folgt festgelegt:
„(4 Stunden für 2,80 € oder 5 Stunden für 3,50 €)“

b) In Artikel 1, Punkt 5 wird ergänzt: „Gebühren für das Parken auf den Städtischen Parkflächen wird an den Werktagen von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und an Samstagen von 8 bis 14 Uhr erhoben. Außerhalb dieser Zeiten, also insbesondere an Sonn- und Feiertagen ist das Parken in beiden Zonen kostenfrei.“

c) Bei B. Umsetzungsvorschlag, B.1 Flächen werden folgende Parkflächen zukünftig mit in die Bewirtschaftung aufgenommen:
    Parkplatz Grabenstraße
    Parkplatz Johann-Sebastian-Bach-Straße (vor dem City-U)
    Parkplatz Johann-Sebastian-Bach-Straße (ggü Theater)
    Parkplatz in der Brunnenstraße (Bauschheim)
    Parkplatz am Kirchpfad
Beim Parkplatz Berliner Platz wird eine Parkscheibenregelung eingeführt.

Begründung:

Zu a) Es gibt keinen Grund, für längere, mehrstündige, eventuell mehrteilige Erledigungen in der Innenstadt „Strafzölle“ zu erheben. Die bisherige Relation zwischen den Gebühren je angefangene halbe Stunde und denen für den 4 bzw. 5 Stunden-Parkschein waren sinnvoll und sollten erhalten bleiben.

Zu b) Klarstellung, entspricht der bisherigen Praxis

Zu c) Für den Zugang zu den kulturellen und Bildungseinrichtungen am Treff sollte es keine zusätzlichen finanziellen Schwellen geben, zumal die Busanbindung hier nicht gerade ideal ist.

Für die Einkaufszentren in den Stadtteilen, die auch Treffpunkte sind und zum Teil auch medizinische, soziale und kulturelle Einrichtungen umfassen, sollte es ebenfalls keine zusätzliche finanzielle Zugangshürde geben.

 

 

   
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