Anfrage vom 09.01.2020:
Anfrage zum Angebot der Kreis-AWS GmbH zur Übernahme des Rüsselsheimer Wertstoffhofs
Die Fraktion Die Linke/Liste Solidarität stellt gemäß § 22 der Geschäftsordnung folgende Anfrage an den Magistrat:
1.) Welche Arbeitsverhältnisse gibt es bei der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH (100 %ige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes Riedwerke Kreis Groß-Gerau) ?
Bitte aufschlüsseln in tariflich/Vollzeit, tariflich/Teilzeit, 450€, ABM, 1€-Jobber (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) usw.
2.) Welche Arbeitsverhältnisse gibt es im Betrieb „Sonnenwerk“ der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH?
Bitte aufschlüsseln in tariflich/Vollzeit, tariflich/Teilzeit, 450€, ABM, 1€-Jobber (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) usw.
3.) Wird die AWS Personal der AöR Raunheim/Rüsselsheim übernehmen? Falls ja, wie viele Beschäftigte mit wie vielen wöchentlichen Arbeitsstunden?
4.) Liegt ein Verkehrsgutachten/Verkehrskonzept für den Betrieb des Wertstoffhofs Sonnenwerk nach einer potentiellen Übernahme der Aufgaben des Rüsselsheimer Wertstoffhofs vor? Falls ja, was sind die wesentlichen Inhalte?
5.) Sollen gemäß Angebot die Öffnungszeiten der AWS beim Sonnenwerk den jetzigen Rüsselsheimer Öffnungszeiten angepasst oder darüber hinaus erweitert werden?
6.) Wie soll gemäß Angebot die Gebührenstruktur für die Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger aussehen?
7.) Welche jährlichen Kosten entstehen für die Stadt Rüsselsheim bei einem AWS betriebenen Wertstoffhof? Für wie lange wird der Angebotspreis durch die AWS garantiert? Beinhaltet das Angebot zeitlich festgelegte Preisänderungen? Falls ja, welche?
8.) Ist die Angabe von 12,31 Prozent über die Beteiligung der Stadt Rüsselsheim am Bereich „Abfallentsorgung“ der Riedwerke (Beteiligungsbericht 2017, S. 6) noch gültig? Falls nein, wie hoch ist der Anteil aktuell? Welchem Absolutbetrag in Euro entspricht der Rüsselsheimer Anteil?
Entspricht die Angabe „Abfallentsorgung“ exakt der AWS GmbH?
Gibt es weitere indirekte Beteiligungen der Stadt über Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist?
9.) Wie hoch war der Anteil an der Rüsselsheimer Kreisumlage, der 2018 für die AWS gezahlt wurde?
10.) Soll die AWS weitere Aufgaben der AÖR übernehmen - z.B. Laubcontainer fahren?
11.) In welchem Ausmaß und mit welchen Kostenaufwand muss für die „interne Abfallentsorgung“ ein Mini-Wertstoffhof für Rüsselsheim vorgehalten werden?
# # # Ende Entwurf Anfrage # # #
# # # Antrag Offenlegung Angebot AWS/Wertstoffhof & StVV vor Verwaltungsrat # # # #
Antrag zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.2.2020
Angebot der Kreis-AWS GmbH zur Übernahme des Rüsselsheimer Wertstoffhofs
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Das Angebot der Kreis-AWS GmbH zur Übernahme des Rüsselsheimer Wertstoffhofs von der AöR Städteservice Raunheim/Rüsselsheim ist den Stadtverordneten sofort zugänglich zu machen. Die Rüsselsheimer Mitglieder des Verwaltungsrats werden gemäß §9 (5) der Satzung angewiesen, vor einer Befassung und Beschlussfassung der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung keine Entscheidung im Verwaltungsrat derzu treffen.
Begründung:
Die Entscheidung über eine solche Maßnahme ist von einschneidender Auswirkung für viele Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger, für Beschäftigte der AöR Städteservice Raunheim/Rüsselsheim, für die Stadtplanung (Geländenutzung, Verkehr), für den städtischen Haushalt. Daher ist die bisherige Geheimhaltung des Angebots unverständlich und unmittelbar zu beenden. Desgleichen ist es selbstverständlich, dass in einer so wichtigen Angelegenheit gemäß Satzung vor einer Abstimmung im Verwaltungsrat die Debatte und Positionierung in der Stadtverordnetenversammlung und ihren zuständigen Ausschüssen (HuFA und PBUA) abzuwarten und dann zu beachten ist.
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