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Antrag vom 11.04.2020:

Änderungsantrag zur DS 640/16-21 Schulentwicklungsplan
Behandlung in KSSpA, HuFA und der StVV (bzw. wegen Delegation nur im HuFA)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Nach Punkt 20 wird in Teil I eingefügt:
21. dass für die nähere Zukunft die Borngrabenschule (im Entwurf von Gebit heißt es "In den kommenden 5 Jahren wird die Borngrabenschule weiterhin als Förderschulstandort benötigt.") an ihrem bisherigen Standort erhalten und saniert wird.
Planung und Durchführung der Sanierung erhalten Priorität und werden sofort in die Wege geleitet.

Begründung:
Das Gebäude der Borngrabenschule ist dringend sanierungsbedürftig und liegt auf einem sehr attraktiven Gelände in der Nähe der Horlache. Schon mehrmals sind Begehrlichkeiten entstanden, dieses Gelände anderer Nutzung zuzuführen und die Borngrabenschule zu schließen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Borngrabenschule besuchen, ist aber keineswegs stetig gesunken, die Mittelstufe ist zurzeit konstant und die Berufsorientierungsstufe ist wieder 3-zügig. Pläne für Schulschließungen haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt (siehe Eichgrundschule), darum ist sich „Die Linke/Liste Solidarität“ mit der Schulgemeinde der Borngrabenschule einig und lehnt aktuell eine Schließung ab, insbesondere solange eine echte inklusive Beschulung an den Regelschulen aufgrund mangelhafter räumlicher, sächlicher und personeller Ausstattung nicht gewährleistet ist.
Grundsätzlich bekennt sich die „Die Linke/Liste Solidarität“ zur Inklusion und erwartet vom Schulträger Rüsselsheim deren qualitative Weiterentwicklung. Die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion bleiben aktuell aber weit hinter den Erfordernissen zurück. Vor diesem Hintergrund entscheiden sich Eltern für die Borngrabenschule als Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Die Schule hat in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Schulentwicklungsplan den bestehenden Sanierungsbedarf konkret beschrieben. Ihren Vorschlägen sollte Folge geleistet werden.
Anmerkung: Die in unserem Antrag vom 3.2.2020 angeführten Punkte (Priorisierung & Kostenschätzung) würden die Nummern 22 & 23 erhalten.

* * * * * * * *

Dieser Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss
mit 7:10 Stimmen abgelehnt .

 

 

 

   
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