Presseerklärung vom 15.12.2020:
Linke/Liste Solidarität zur Standortdiskussion für den Städteservice
In der Stadtverordnetenversammlung steht am Donnerstag die Magistratsdrucksache zum Standort des Städteservice Raunheim/Rüsselsheim zur Abstimmung an. Allerdings fehlen in der Drucksache wesentliche entscheidungsrelevante Informationen.
So ist die sowohl von sechstausend Unterzeichnern einer entsprechenden Resolution als auch von der linken Liste bevorzugte Lösung mit einer Kombination aus Sanierungen und Neubauten am jetzigen Standort von Betriebshöfen und Wertstoffhof unter den Tisch gefallen.
Wobei auch schon vor dem merkwürdigen Verschwinden aus den Dokumenten für diese Variante von 2017 bis 2019 eine unerklärte 30-prozentige Steigerung der Kosten von 11,8 auf 15,4 Millionen Euro vorgelegt worden war. Offenbar sollte die Differenz zu den Kosten von etwa 18 Millionen Euro für den von einigen Entscheidungsträgern propagierten Neubau an der Abwasserreinigungsanlage klein gehalten werden.
Ebenfalls ungeklärt lässt die Drucksache den horrenden Unterschied bei Schätzungen für die Neunutzung des Geländes an der Johann-Sebastian-Bach-Straße im Falle einer völligen Verlagerung von Betriebshof (nach Raunheim) und Wertstoffhof (nach Bischofsheim oder Raunheim). So wurde noch in 2015 für die bei einer „höherwertigen“ Nutzung (Wohnen, Büros) notwendigen Abriss- und Bodensanierungskosten eine Schätzung von 4,85 Mio Euro ermittelt. In den Unterlagen vom Mai 2019 wurden dafür nur noch 2,2 Mio Euro angegeben. Sollte auch dadurch die Wirtschaftlichkeit der Neubaulösung bei der Kläranlage geschönt werden?
In der Drucksache und ihren Anlagen fehlen weitere wesentliche Angaben, wie die zum von Raunheim getätigten Grundstückskauf für den angestrebten neuen Standort zu Kosten von 1,1 Mio Euro sowie zu Kosten einer eventuell notwendigen Verbesserung der Verkehrsanbindung bei der Kläranlage.
Sollte sich für die von der linken Liste vorgeschlagene Sanierung am jetzigen Standort am Donnerstag noch keine Mehrheit finden, so müsste es die Selbstachtung der Stadtverordneten zumindest gebieten, die Vorlage zur ordentlichen Bearbeitung an den Magistrat zurück zu verweisen.
|