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Presseerklärung vom 09.02.2013:

Linke/Liste Solidarität für bessere Standards – gegen Entwurf des Kinderförderungsgesetzes

Der Kita Stadtelternbeirat fragte alle Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung nach ihrer Positionierung zum Entwurf von CDU und FDP für ein hessisches Kinderförderungsgesetz.

Dieses Gesetz soll die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung bündeln, dabei aber auch „neu ausgestalten“.

In der Antwort für die Linke/Liste Solidarität fasst Heinz-Jürgen Krug, deren Vertreter im Jugend- und Sozialausschuss, die Kritik in sieben Punkten zusammen. Die Pro-Kind-Berechnung des personellen Bedarfs und damit der finanziellen Förderung führt zum Druck auf die Träger, ständig die maximale Gruppengröße von 25 anzustreben. Bei U3 Gruppen ist sogar eine massive Erhöhung der maximalen Gruppengröße auf bis zu 16 möglich. Mit 15 Prozent ist die Einrechnung von Ausfallzeiten des Personals durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung deutlich zu niedrig angesetzt. Zudem führen weitere Regelungen zu einer finanziellen Bevorzugung kürzerer Öffnungszeiten. Die durch das Gesetz geöffnete Möglichkeit bis zu 20 Prozent, in Ausnahmefällen sogar mehr, fachfremdes Personal einzusetzen, widerspricht eklatant den gestiegenen fachlichen Anforderungen an das Personal in der frühkindlichen Bildung. Zu gering angesetzt sind auch die Pauschalen für die Förderung von Kindern mit Sprachschwierigkeiten, Migrationshintergrund oder Behinderungen. Dieser Gesetzentwurf stell also nicht die Kinder und ihre Zukunft sondern Einsparungen in den Mittelpunkt und würde zu erheblichen Verschlecherungen für Kinder und Erzieherinnen und Erzieher führen.

Die linke Liste unterstützt deshalb die Proteste von Gewerkschaften und Kita Stadtelternbeirat gegen diesen Entwurf sowie die Forderungen nach Rücknahme des Entwurfs und nach einer breiten Diskussion zwischen Politik, Trägerverbänden, Gewerkschaften und Elternvertretern über einen Neuentwurf. Der muss dann einen Ausbau der Standards, angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion) und eine deutlich verbesserte finanzielle Förderung durch das Land vorsehen.

 

Antwort an den Kita-SEB

 

 

   
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