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Presseerklärung vom 24.02.2014:

Linke/Liste Solidarität:
Haushaltsfortschreibung – so geht’s nicht!

Am vergangenen Donnerstag, acht Tage vor Abgabeschluss für die Anträge zum kommunalen Rüsselsheimer Haushalt fanden die Stadtverordneten in ihren Postfächern eine zweite „Fortschreibung“ zum Haushaltsentwurf vor. Die Linke/Liste Solidarität sieht darin aber eher eine Umschreibung zur finanziellen Absicherung politisch nicht diskutierter Organisationsänderungen.

Positiv vermerken die Linken, dass wie von ihnen angemahnt, der Mietzuschuss für Frauenzentrum und Wildwasser nun wieder aufgenommen wurde. Dass aber Gelder, die bisher für das Konzept „Rüsselsheim 2020“ vorgesehen waren, nun in das neue Produkt „Koordinierungsstelle Kultur-Steuerung“  verschoben werden sollen, ohne das bisher über eine solche Koordinierungsstelle und ihre Funktion öffentlich diskutiert werden konnte, ist völlig inakzeptabel. Ähnlich werden im Verantwortungsbereich des Oberbürgermeisters mit der vagen Begründung „Anpassung an die organisatorischen Veränderungen“ hauptsächlich Personalaufwendungen an der einen Stelle verringert, an anderer erhöht oder von einem existierenden in ein neu geschaffenes Produkt geschoben. Das ganze geschieht nach der ersten Lesung des Haushalts in den zuständigen Ausschüssen, sodass vor dem bisher geplanten Abgabeschluss 28. Februar keine klärenden Fragen mehr möglich wären. Zudem müssten alle die geänderten Positionen betreffenden Anträge, die in den Fraktionen seit Haushaltseinbringung im Dezember erarbeitet wurden, nun von den Fraktionen – ohne vorherige Klärung - neu diskutiert und neu formuliert werden.

Die Linke/Liste Solidarität beantragt deshalb, eine baldige gemeinsame Sondersitzung der Ausschüsse unter Teilnahme aller hauptamtlichen Magistratsmitglieder und eine Verschiebung des Abgabeschlusses bis nach dieser Sondersitzung. Für diese Forderungen hofft sie auf die Unterstützung des Stadtverordnetenvorstehers und der Ausschussvorsitzenden.

Antrag vom 24.02.2014:
    Sondersitzung der Ausschüsse und Verschiebung der     Antragsfrist wegen 2. Fortschreibung

 

 

   
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