Die Linke/Liste Solidarität Rüsselsheim — www.liste-solidaritaet.de
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Anträge der Wahlinitiative
Die Linke/Liste Solidarität
zum Haushalt 2014

************************************

1.    Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit

2.    Kosten des Stadtmarketings

3.    Kosten für touristische Zwecke

4.    Kosten der Stadtführungen

5.    Personalaufwendungen
       Öffentlichkeitsarbeit/Gesamtmarketing

6.   Fachstelle Soziales - Begleitender Antrag zum       Haushaltsplanentwurf 2014

7.    Rüsselsheim 2020
       (Produktbereich 09, Produkt 090161540) 

8.    Kultursteuerung
       (Produktbereich 04, Produkt 04003000)

9.   Kultursteuerung, Personal- /  
      Versorgungsaufwendungen
       (Produktbereich 04, Produkt 04003000)

10. Planungskosten Opel-Altwerksflächen (Phase II)
       Produktbereich 09, Produkt 090161000        Stadtplanung, Pos. 6776500

11. Prozessbegleitung Opel-Forum
      Produktbereich 09, Produkt 090161000       Stadtplanung, Pos. 6776600

12. Maßnahmen der Stadtentwicklung

13. Zuschuss Standortmarketinggesellschaft

14. Zuschuss City Marketingverein

15. Beratungskosten, Gutachten Magistrat

16. Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt

17. Beratungskosten, Gutachten Kämmerei

18. Beratungskosten, Gutachten Gebäudewirtschaft

19. Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen

20. Beratungskosten, Gutachten Abwasserbeseitigung

21. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A

22. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B

23. Fraktionsfördermittel

24. Reparatur Lachebad

25. Personalaufwendungen Protokoll,        Städtepartnerschaften

26. Werbung Protokoll, Städtepartnerschaften

27. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit

28. Personalaufwendungen pauschal (2. Fortschreibung)

29. Hundesteuererlass - Begleitender Antrag zum       Haushaltsplanentwurf 2014

30. Gemeindestraßen-Sanierung der Walter-Flex-Str.-
      3.BA-4.BA-5.BA (HH-Stelle 12016300AG,       12016300BV,  12016300BW)

31. Gemeindestraßen-Ausbau Kreuzungsbereich
      Stahlstr./A.-Opel-Str./Hessenring

     (HH-Stelle 12016300CG)

32. Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus-und        Neubauten (HH-Stelle 12016300AA)

33. Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz
      allgemein (HH-Stelle 12016300AC)

34. Gründung einer neuen Mittelstufenschule

************************************

Presseerklärung vom 07.03.2014:
   Haushaltsanträge Linke/Liste Solidarität

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1. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102400 die „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ (Position 6861000) auf 40.000 €  festgesetzt. Der eingesparte Differenzbetrag wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.

Begründung:

Die „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ sind wie die Personalaufwendungen der Produkte „Öffentlichkeitsarbeit/Marketing“ überhöht. Das beste Marketing für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales, die beantragte Verlagerung der Aufwendungen kommt dem zugute.

 

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2. Kosten
des Stadtmarketings

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stabsstelle Stadtmarketing"  die Kosten des Marketings (Position 6861250)  auf 130.000 € festgesetzt.

Begründung:

Die Kosten für Stadtmarketing sind überhöht. Das beste Marketing für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales, die Einsparungen kommen dem zugute.
Die Reduzierungen ergeben sich außerdem durch den Antrag zur Festsetzung der Personalaufwendungen für die Produkte Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing auf den Stand von 2012.

 

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3. Kosten für touristische Zwecke

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stabsstelle Stadtmarketing"  die Kosten für „Information u. Präsentation f. touristische Zwecke (Position 6863000)  auf 15.000 € festgesetzt.

Begründung:

Die hier eingesparten 8.000 Euro werden gezielt für Konzeptentwicklung und Durchführung alternativer Stadtführungen eingesetzt (siehe Antrag zu Position 6861500).

 

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4. Kosten der Stadtführungen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

In den Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102400 „Öffentlichkeitsarbeit/Gesamtmarketing" für Position 6861500 („Kosten der Stadtführung“)  8.000,- € für die folgenden Maßnahmen eingestellt.

  1. Entwicklung von Konzepten für eine Intensivierung der Vermittlung der Rüsselsheimer Stadt- und Zeitgeschichte durch regelmäßig angebotene Stadtführungen. Besonders berücksichtigt werden die Aspekte Stadtarchitektur, Festung, jüdisches Leben und Verfolgung, Antifaschismus, Stolpersteine, Opel Altwerk und Geschichte der Industrialisierung .
    Die Fortbildung der Stadtführer/innen ist sicher zu stellen.
  2. Ab dem dritten Quartal 2014 werden Führungen wöchentlich angeboten und bei Bedarf durchgeführt.
  3. In die Konzipierung der Führungen sind Initiativen wie die Stolperstein-Initiative, die „Initiative gegen Rechtsextremismus, für Menschlichkeit und Toleranz“ und die Stiftung Alte Synagoge einzubeziehen.

Begründung:

Rüsselsheim befindet sich mit der Aufarbeitung seiner Geschichte auf einem guten Weg. Dies wird durch die Intensivierung der Stadtführungen erfahrbar („ergehbar“) gemacht. Damit wird die Werbung für Rüsselsheim gestärkt und eine Auseinandersetzung mit der Stadtgeschichte angeboten.

 

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5. Personalaufwendungen Öffentlichkeitsarbeit/Gesamtmarketing

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, in der Summe der Produktgruppen 010102400 und 010102450 die Personalaufwendungen auf den Stand von 2012, 250.200 €, zuzüglich der feststehenden tariflichen Erhöhungen festgesetzt. Die Aufteilung der Personalaufwendungen und der sich daraus ergebenden Versorgungsaufwendungen auf die beiden Produktgruppen erfolgt etwa entsprechend dem in der 2. Fortschreibung vorgegebenen Verhältnis von 45,23 zu 54,77.

Der eingesparte Differenzbetrag wird zu etwa gleichen Teilen für Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.

Begründung:

Die Kosten für Stadtmarketing sind überhöht. Das beste Marketing für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales, die Verlagerung der Personalaufwendungen kommen dem zugute. Hierbei wird davon ausgegangen, dass dies zusätzlich zur baldigen Wiederbesetzung der bisher existierende Fachstelle, die durch die Verwendung der bisherigen Stelleninhaberin als Leiterin des Fachbereichs Jugend und Soziales vakant wurde, geschieht.
Die Erhöhung der Personalaufwendungen hing im Wesentlichen mit der Stilllegung der STEG zusammen und der damit verbundenen Absicht des Magistrates dem festangestellten Personal ein angemessenes Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt anzubieten. Da der Magistrat die Stilllegung der STEG damit begründete, dass ein großer Teil der Arbeiten abgearbeitet worden sind und künftig entfallen, dass zukünftig Fachabteilungen des Rathauses Aufgaben übernehmen, dass durch die Integration des Marketings in die Stadtverwaltung Optimierungen und Einsparungen auftreten, und dass die STEG bis auf weiteres kein aktives Geschäft mehr betreibt, ist nach neuen Einsatzorten in der Stadtverwaltung für die ehemaligen Beschäftigten der STEG zu suchen. Die ehemaligen Beschäftigten werden im Sinne eines offensiven sozialen Stadtmarketings zu einer Optimierung der Dienstleistungen im Fachbereich Jugend und Soziales, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen und bei der Armutsprävention eingesetzt.

 

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6.
Fachstelle Soziales - Begleitender Antrag zum     Haushaltsplanentwurf 2014

Die Fachstelle Soziales wird umgehend ausgeschrieben und wieder besetzt.

Begründung:

Die Arbeit der Fachstelle Soziales ist für Rüsselsheim unverzichtbar.
Eine Vielzahl sozialer Probleme stehen in Rüsselsheim zur Lösung an. Eine Absprache und Verknüpfung der Arbeit kommunaler Stellen, karitativer Einrichtungen und Initiativen ist notwendig, sinnvoll und ökonomisch angesagt. Insbesondere bei der Frage der Armutsprävention werden mit dieser Stelle hohe Erwartungen verknüpft, da in Rüsselsheim nach vorsichtiger Schätzung davon ausgegangen werden kann, dass ca. ein Viertel aller Kinder an oder unter der Armutsgrenze leben.

 

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7. Rüsselsheim 2020
    (Produktbereich 09, Produkt 090161540)

Der Ansatz von 187.500 € (urspr. HH-Ansatz) bzw. 50.000 € (2. Fortschreibung) wird gestrichen.

Begründung:

Das auf der Rürup-Studie „Rüsselsheim 2020“ aufsetzende „Stadtentwicklungsprogramm“ dient in keiner Weise der Entwicklung von Rüsselsheim zu einer selbstbewussten, sozialen, ökologischen und demokratischen Stadt. Die bisher angegangenen Maßnahmen zeigen vielmehr, dass sich die Stadt immer erpressbarer für potentielle „Investoren“ macht. Das in der Produktbeschreibung angegebene Ziel „Entwicklung zu einem diversifizierten, innovativen Standort mit Schwerpunkt Automobilbranche“ ist darüber hinaus nicht geeignet, der dringend notwendigen ökologischen Wende auch in Rüsselsheim Vorrang zu geben. Die Studie wird im Gegenteil als Vorlage zum Abbau von sozialen und kulturellen Leistungen genutzt.

 

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8.
Kultursteuerung
    (Produktbereich 04, Produkt 04003000)

Der Ansatz von 50.000 € für Position 6994265 (Umsetzung Handlungsschwerpunkt „Freizeit, Kultur und Bildung qualifizieren“) wird gestrichen.

Begründung:

Hier wird eine Umfirmierung von Geldern für das Programm „Rüsselsheim 2020“ versucht.
Es ist nicht ersichtlich, wofür diese Gelder verwendet werden sollen. Die Formulierungen in der Studie „Rüsselsheim 2020“ zu den Aufgabenfeldern des angegebenen Handlungsschwerpunkts sind vage, phrasenhaft, redundant und zum Teil obsolet.
Auf dieser Basis kann die Stadtverordnetenversammlung keine Ausgaben verantworten.

 

 

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9. Kultursteuerung, Personal-/Versorgungsaufwendungen

    (Produktbereich 04, Produkt 04003000)

Der Ansatz von 69.200 € für Position 6201000 (Personal- und Versorgungsaufwendungen) wird gestrichen.

Begründung:

Hier soll ohne vorherige Befassung der Stadtverordnetenversammlung in der Sache offenbar die Schaffung einer Organisationseinheit Kultursteuerung finanziell abgesichert werden. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Stattdessen wäre eine verbesserte Kooperation und eine Kommunikationsoptimierung zwischen dem zuständigen Dezernenten und der Leitung des Eigenbetriebs K123 sinnvoll und notwendig.

 

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10. Planungskosten Opel-Altwerksflächen (Phase II)
      Produktbereich 09, Produkt 090161000       Stadtplanung, Pos. 6776500

Der Ansatz von 50.000 € (2. Fortschreibung) wird gestrichen.

Begründung:

Nachdem mit Bürgerbeteiligung und Ideenwettbewerben ein neues Nutzungskonzept für die Opel-Altwerksflächen erarbeitet worden sein wird, können für diese Position erneut Mittel eingestellt werden.

 

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11. Prozessbegleitung Opel-Forum
       Produktbereich 09, Produkt 090161000       Stadtplanung, Pos. 6776600

Der Ansatz von 300.000 € wird gestrichen.

Begründung:

Für das zu stoppende Projekt eines Einkaufszentrums unter der Bezeichnung „Opel-Forum“ ist keine Prozessbegleitung notwendig.

 

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12. Maßnahmen der Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15,  Produkt  150179100 (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 69940600 Maßnahmen der Stadtentwicklung)
der Ansatz von 100.000 € auf 10.000 € reduziert

Begründung:

Der Posten wird nicht weiter qualifiziert. Für Maßnahmen, deren Erfolg nur behauptet aber nie bewiesen wird, braucht die Stadt nicht derartig hohe Summen einzustellen.
Wer glaubt Wirtschaftsansiedlung herbeireden zu können, hat offensichtlich das Vertrauen in die Marktkräfte verloren: denn dahin, wo gute Geschäfte zu machen sind, finden die Unternehmen schon immer von alleine.

 

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13.
Zuschuss Standortmarketinggesellschaft

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15,  Produkt 150179100 (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 7128650 Zuschuss an die Standortmarketinggesellschaft ) der Ansatz von 40.000 € gestrichen.

Begründung:

Diese Gesellschaft erbringt keinen erkennbaren Nutzen für die Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger.

 

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14. Zuschuss City Marketingverein

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15, Produkt 150179100 (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 7128720 Zuschuss für City Marketingverein ) der Ansatz von 24.250 € auf 5.000 € reduziert.

Begründung:

Werbung für ihre Unternehmen ist Sache der Privatwirtschaft selbst.
Angesichts der Finanzsituation der Stadt Rüsselsheim ist ein Förderbetrag von 5.000.- € mehr als angemessen.

 

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15.
Beratungskosten, Gutachten Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010100030 (Magistrat), für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von
50.000.- € auf 20.000.- € reduziert.

Begründung:

Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen ist es selbstverständlich Aufgabe von Magistratsmitgliedern, sich Sachkenntnis selbstständig zu erwerben.

 

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16. Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010101000 (Rechnungsprüfungsamt), für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 30.000.- € auf 10.000.- € reduziert.

Begründung:

Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamts so geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten erfüllen können.

 

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17.
Beratungskosten, Gutachten Kämmerei

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010103100 (Stadtkämmerei) für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 10.000.- € reduziert.

Begründung:

Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei so geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten erfüllen können. Der von uns vorgesehene Betrag entspricht im übrigen dem Rechnungsergebnis von 2012.

 

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18.
Beratungskosten, Gutachten Gebäudewirtschaft

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010160050 (Gebäudewirtschaft) für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 33.000.- € auf 10.000.- € reduziert.

Begründung:

Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft so geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten erfüllen können. Der von uns vorgesehene Betrag entspricht im übrigen dem Rechnungsergebnis von 2012.

 

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19.
Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 10,  Produkt 100188200 (unbebautes Grundvermögen) für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 13.000.- € reduziert.

Begründung:

Wir gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches so geschult und kompetent sind, dass sie die Aufgaben mit dem gleichen Ausmaß an  externer Beratung und Gutachten erfüllen können wie in 2012.

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20.
Beratungskosten, Gutachten Abwasserbeseitigung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 110170000,  Produkt 110170000 (Abwasserbeseitigung) für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 10.000.- € reduziert.

Begründung:

Wir gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches so geschult und kompetent sind, dass sie die Aufgaben mit dem leicht erhöhten Ausmaß an  externer Beratung und Gutachten erfüllen können wie in 2012.

 

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21.
Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A

Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf 430 v.H. festgesetzt.

Begründung:

Damit wird der bisher geltende Hebesatz gemäß der kumulierten Inflationsrate von 1999 bis 2013 angehoben.
Im Haushaltsentwurf des Magistrats wird behauptet, die Anhebung auf 680 v.H. resultiere aus der Teilnahme am kommunalen Schutzschirm und den entsprechenden Vertragsunterlagen. Selbst dort ist allerdings nur eine Anhebung auf 500 v.H. vorgeschlagen.
Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler Haushalte darf nicht durch eine beträchtliche zusätzliche Belastung auch bei Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer A verursacht würde, kompensiert werden.
Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012 beruhende einmalige Landeszuweisung gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Millionen Euro ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu verstetigen. Damit würde wenigstens partiell  zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in den letzten zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt der anderen hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte).

 

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22.
Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B

Der Hebesatz der Grundsteuer B wird auf 425 v.H. festgesetzt.

Begründung:

Damit wird der von 2011 bis 2012 geltende Hebesatz gemäß der kumulierten Inflationsrate von 2011 bis 2013 angehoben. Die 2013 beschlossene Verdoppelung des Hebesatzes wird hiermit rückgängig gemacht.
Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler Haushalte darf nicht durch eine erhebliche zusätzliche Belastung auch bei Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer B verursacht wurde, kompensiert werden.
Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012 beruhende einmalige Landeszuweisung gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Mio Euro ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu verstetigen. Damit würde wenigstens partiell  zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in den letzten zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt der anderen hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte).

 

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23.
Fraktionsfördermittel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010100000 (Stadtverordnetenversammlung) die Gelder zur „Förderung der Fraktionsarbeit“ (Position 6860200) auf 88.889 €  festgesetzt.

Begründung:

Die neue Summe entspricht einer Kürzung der geplanten 100.000 € um ein Neuntel. Dies ist logisch, da in diesem Jahr statt wie bisher üblich neun (9) nur acht (8) Stadtverordnetenversammlungen und Ausschussrunden stattfinden werden.


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24.
Reparatur Lachebad

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 08, Produkt 080157000 (Freizeitbad an der Lache) für die notwendigsten Reparaturmaßnahmen zur Wiedereröffnung des Hallenbades (25 m – Becken und Lehrschwimmbecken, ohne die Teile Erlebnisbad und Sauna) 1.100.000 Euro bereitgestellt.

Begründung:

Das Hallenbad ist ein wesentlicher Teil der kommunalen Infrastruktur. Sowohl die schwimmsporttreibenden Vereine, das Schulschwimmen und das Schwimmenlernen allgemein, die gesundheitliche Prävention als auch der Freizeitspaß der Bevölkerung leiden bereits zu lange unter der fast einjährigen Schließung. Eine ganzjährige Schwimmmöglichkeit in Rüsselsheim ist für alle diese Bereiche erforderlich.

 

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25.
Personalaufwendungen Protokoll,        Städtepartnerschaften

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102060 die Personalaufwendungen auf den Stand von 2013, 126.300 €, zuzüglich der feststehenden tariflichen Erhöhungen festgesetzt. Entsprechend wird der Ansatz für die Versorgungsaufwendungen angepasst.
Der eingesparte Differenzbetrag wird zu etwa gleichen Teilen für Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.

Begründung:

Für die Verdoppelung der Personalaufwendungen (gegenüber 2012 sogar eine Steigerung um fast 150%) in diesem Bereich ist keinerlei Grund zu erkennen und wurde im Vorfeld keinerlei Begründung gegeben. Vermutlich soll hier Personal geparkt werden, das der Oberbürgermeister nicht mehr in anderen Bereichen ausweisen, aber trotzdem noch zur Verfügung haben will.

 

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26.
Werbung Protokoll, Städtepartnerschaften

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102060 die Aufwendungen für Informationsmaterial, Werbung (Position 6864000) gestrichen. Der eingesparte Betrag wird zu etwa gleichen Teilen für Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die Arbeit der Fachstelle Soziales zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.

Begründung:

Da gemäß einem weiteren Antrag unserer Fraktion die Personalverschiebung vom Produkt Öffentlichkeitsarbeit in das Produkt Protokoll unterbunden wird, ist auch eine Mitnahme von „Informationsmaterial, Werbung“ überflüssig. Diese Gelder sind in den von uns angegebenen Produkten wesentlich sinnvoller angelegt.

 

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27. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:
Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 06, Produkt 060646800 „Sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe"  die Kosten für „Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit (Position 7299400)  auf 137.000 € festgesetzt.

Begründung:

Die in der 2. Fortschreibung angegebene Kürzung um fast 15 Prozent wird nicht sachlich begründet. Eine „konsolidierungsbedingte Anpassung“ ist gerade bei einer Aufgabe wie der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit nicht zu akzeptieren. Genau so wenig zu akzeptieren ist, dass durch die Einbringung solcher Änderungen nach der 1. Lesung des Haushaltsentwurfs eine klärende Nachfrage vor Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich ist.

 

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28. Personalaufwendungen pauschal (2. Fortschreibung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird die in der 2. Fortschreibung des Haushaltsentwurfs als Position 1 angegebene Reduzierung von Personal- und Versorgungsaufwendungen für „Diverse Teilhaushalte“ nicht wirksam.

Begründung:

Eine solche Reduktion über nicht spezifizierte „Diverse Teilhaushalte“ ist nicht zu verantworten. Die Stadtverordnetenversammlung wird auf diese Weise eines wesentlichen Teils ihres Haushaltsentscheidungsrechts beraubt

 

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29. Hundesteuererlass - Begleitender Antrag zum       Haushaltsplanentwurf 2014     

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Rüsselsheimer Steuerpflichtigen, die Hundesteuer bezahlen müssen, wird auf Antrag die fällige Hundesteuer erlassen, falls sie einen aktuellen Berechtigungs-Ausweis der Stadt Rüsselsheim vorlegen können

Begründung:

Für  Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach ALG II, Sozialgeld oder ergänzenden Leistungen, für Rentnerinnen und Rentner, die mit der Grundsicherung auskommen müssen, bedeutet die Zahlung von Hundesteuer eine erhebliche finanzielle Belastung.
Da sich gerade für Ältere und Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ein Hund sehr positiv auf Gesundheit, soziale Kontakte und gesellschaftliche Integration auswirkt, sollte in diesen Fällen auf die Eintreibung der Hundesteuer verzichtet werden.
Durch die Kopplung an den Berechtigungs-Ausweis entfällt ein zusätzlicher Prüfungsaufwand.
Da die Kosten für Tierhaltung in den Regelsätzen keine Berücksichtigung finden, sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, aus finanzieller Not heraus ihr Tier ins Tierheim zu verbringen. Die Tierheime klagen zunehmend über völlige Aus- und Überlastung.
Ein Erlass der Hundesteuer könnte sich positiv auf die angespannte Situation in den Tierheimen auswirken.

 

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30. Gemeindestraßen-Sanierung der Walter-Flex-Str.-
      3.BA-4.BA-5.BA (HH-Stelle 12016300AG,       12016300BV,  12016300BW)

Der Ausbau der Walter-Flex-Str., 3. – 5. Bauabschnitt, wird auf 2017ff verschoben.

Begründung:

Der dringlichste Teil der Walter-Flex-Str. (1.u.2.BA) ist umgebaut und saniert.
Die weiteren Abschnitte finden sich, wie so viele Rüsselsheimer Straßen, in keinem guten Zustand. In Anbetracht der finanziellen Situation ist ein umfassender Umbau zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht vertretbar. Vielmehr sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der Sanierung der am stärksten sanierungsbedürftigen Straßen liegen.

 

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31. Gemeindestraßen-Ausbau Kreuzungsbereich
      Stahlstr./A.-Opel-Str./Hessenring

     (HH-Stelle 12016300CG)

Der Ausbau des Kreuzungsbereiches Stahlstr./Adam-Opel-Str./Hessenring unterbleibt.

Begründung:
 
Die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig und finanziell nicht akzeptabel.
Vielmehr sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der Sanierung der am stärksten geschädigten Straßen liegen.

 

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32. Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus-und       Neubauten (HH-Stelle 12016300AA)

Der Ansatz von 290 000 € wird auf den Ansatz der Vorjahre
(200 000 €) reduziert.

Begründung:
 
Die Erhöhung des HH-Ansatzes ist in der finanziellen Situation der Stadt weder angemessen noch begründet.
Vielmehr sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der Sanierung der am stärksten geschädigten Straßen liegen.

 

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33. Gemeindestraßen
- Erweiterung Radwegenetz
      allgemein (HH-Stelle 12016300AC)

Die vorgesehenen Mittel werden auf 50.000 € erhöht.

Begründung:

Damit wird eine beschleunigte Verbesserung des Radwegenetzes in 2014 ermöglicht.

 

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34. Gründung einer neuen Mittelstufenschule

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Planungsgruppe und die Prozessbegleitung zur Gründung einer neuen Mittelstufenschule den Betrag von 30.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen eine neue Mittelstufenschule in Rüsselsheim zu gründen, die die bisherigen Schulen Parkschule und Friedrich-Ebert-Schule ersetzen soll. Um diesen Prozess erfolgreich planen, durchführen und begleiten zu können muss eine Planungsgruppe gegründet werden, deren Mitglieder für ihre Arbeit entlastet und deren laufende Ausgaben gesichert sein müssen. Daher ist im Vorgriff auf die Neugründung ein Haushaltstitel für die neue Schule zu schaffen der auskömmlich ausgestattet werden muss.
Da es sich um eine Neugründung und nicht um eine Schulzusammenführung handelt, können die anfallenden Kosten nicht aus den Budgets von Park- und Ebertschule beglichen werden, da die in diesen Budgets ausgewiesenen Mittel für den  laufenden Betrieb der bestehenden Schulen zugewiesen sind.

 

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