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Änderungsanträge vom 12.05.2014:

Für die Fraktion Die Linke/Liste Solidarität brachte Heinz-Jürgen Krug auf der Sitzung des Sozial- und Jugendausschusses am 13.05.2014 folgende Anträge ein.

1. Änderungsantrag zu DS 362 „Betreuungsplätze für
    Grundschulkinder 2014/2015“

2. Änderungsantrag zu DS 363 „Neufassung der     Satzung für die Betreuungsschulen an Grundschulen in
    Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim"

3. Änderungsantrag zu DS 359
   „Betreuungsplätze für drei- bis sechsjährige Kinder“

4. Änderungsantrag zu DS 360
   „Betreuungsplätze für unter Dreijährige 2014/2015“

5. Änderungsantrag zu DS 356
    „Modellregion inklusive Bildung“

6.: Änderungsantrag zu DS 352
    „Sitzungsgeld Kita-Stadtelternbeirat“

siehe auch: Bericht über den Verlauf der Sitzung
    und das Schicksal der Änderungsanträge

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1.
Änderungsantrag zu DS 362 „Betreuungsplätze für Grundschulkinder 2014/2015“

Bei A. Kenntnisnahme, Punkt 4.
Textänderung: "... Übertragung der Aufgaben ... auf die Albrecht-Dürer-Schule ... stattgefunden hat …" (statt "... positiv bewertet wird …")
Bei B. Beschluss:
Punkt 2 wird gestrichen
Punkt 4 lautet : "das Modell der Albrecht-Dürer-Schule ab dem Schuljahr 2014/15 in ein Regelangebot zu überführen.“

Begründung

Zu A.4 und B.4 : Verkaufs-Formulierungen („positiv bewertet“, „erfolgreich erprobt“) sollten in einen Stadtverordneten-beschluss nicht einfließen, zumal wenn diese Aussagen durch die unzulängliche Berichterstattung in Anlage 3 nicht belegt sind.
Zu B.2: Die Kita-Satzung legt fest, dass Hortplätze „Schulkindern bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 12. Lebensjahr vollenden“ zur Verfügung gestellt werden. Diese Zusage, auf die sich die Eltern bei ihrer Lebensplanung verlassen, ist einzuhalten. Der Nachfrage nach Hortplätzen sollte durch Ausbau erfüllt werden statt einen weiteren Abbau vorzunehmen.
Zu B.4: für die Übernahme der Aufgaben der Betreuungsschule durch die Otto-Hahn- Schule liegen weder Konzepte noch Angaben zu den Kosten vor. Eine solche Hauruckaktion ist nicht zu verantworten.

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2. Änderungsantrag zu DS 363 „Neufassung der Satzung für die Betreuungsschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim"

In Anlage 1 („Satzung …“) werden geändert:
In §7 (3) („Gebühren“)
Modell 1: 40,- € ;
Modell 2: 80,- € Euro
Spätdienst: 10,- Euro
Frühdienst bleibt unverändert.
In §7 (5)
Die Ferienbetreuung ist wie bisher in den Gebühren nach Absatz 3 inkludiert.
In §8 (1) wird ergänzt:
d) Für Vertretungen bei Fortbildung, Urlaub, Krankheit wird ein zusätzlicher Aufschlag von 10% gewährt.

Begründung:

Gemäß §2 des vorliegenden Satzungsentwurfs sollen die Betreuungsschulen neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe sorgen und sind Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts der Schule. Sie sollen auch auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes Bildungsprozesse unterstützen. Bildungsprozesse für Kinder- und Jugendliche sollte prinzipiell
gebührenfrei sein, um eine soziale Barrierefreiheit zu garantieren. Zumindest aber sollten Gebühren in diesem Bereich nicht massiv erhöht werden. Die von uns vorgeschlagenen Gebühren ergeben in Summe für die Ganztagsbetreuung eine
moderate Erhöhung knapp unter der kumulierten Inflationsrate von 100,- auf 105,- € .
Wie mehrfach auch von der Stadtverordnetenversammlung kritisiert reicht der Vertretungsaufschlag von 15% aus dem Kifög bei weitem nicht aus.

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3.
Änderungsantrag zu DS 359
   „Betreuungsplätze für drei- bis sechsjährige Kinder“

In B. Beschluss Punkt 1. wird ergänzt:
"… für den Grundschulbezirk Georg-Büchner-Schule den Neubau einer Kindertagesstätte zu planen. Dabei sind auch Plätze für U3-Kinder vorzusehen"
Punkt 2 des Beschlusses (Schließung Hort Amselstraße zum Ende des Betreuungsjahres
2014/15) wird gestrichen.

Begründung:

Zu Punkt 1.: In DS 360 ist für den Dicken Busch eine massive Unterversorgung mit U3-
Plätzen ausgewiesen.
Zu Punkt 2.: Ein weiterer Abbau der städtischen Hort-Angebote ist unabhängig von der
reinen Platzkapazität im Ganztagsangebot an den Schulen, angesichts der momentanen
unbefriedigenden Situation bei den Ganztagsschulangeboten nicht verantwortbar.
Zudem ist ein Vorratsbeschluss, der einen entsprechenden Druck aufbaut, unabhängig
von der Qualität Plätze an den Schulen zu schaffen, schädlich.

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4. Änderungsantrag zu DS 360
   „Betreuungsplätze für unter Dreijährige 2014/2015“

In B. Beschluss Punkt 1. wird im ersten Satz folgender Textteil gestrichen:
"wenn möglich mit Unterstützung von freien und konfessionellen Trägern“ .
Im zweiten Satz wird ergänzt „… 40 Krippenplätze in städtischer Trägerschaft zu schaffen.“
Punkt 5. wird gestrichen.

Begründung:

Zu Punkt 1.: Die U3-Betreuung in städtischer Trägerschaft ist weiter auszubauen. Unter Berücksichtigung der noch zu schaffenden Plätze in der Bensheimer Straße und der
August-Bebel-Straße befinden sich momentan weniger als 20 Prozent in städtischer Trägerschaft.
Zu Punkt 5.: Die Familiengruppe ist ein weiterhin sinnvolles Angebot. Plätze für Drei- bis Sechsjährige sind, wie von der Stadtverordnetenversammlung mit DS 141/11-16 beschlossen, durch den weiteren Ausbau des Angebots - und nicht durch Streichungen von sinnvollen und notwendigen Angeboten wie der Familiengruppe und den Horten - zu schaffen.

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5. Änderungsantrag zu DS 356
    „Modellregion inklusive Bildung“

In I. Beschlussvorschlag lautet Punkt 2.:
a) Der Magistrat wird aufgefordert die weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan zu planen. Die Schritte sind im Schulentwicklungsplan festzuhalten. Dies gilt insbesondere für die im Rahmen des Vorhabens
notwendigerweise bereit zu stellenden Resourcen.
b) Die mit dem Land Hessen abzuschließende Kooperations-vereinbarung wird, ebenso wie das zu erarbeitende Konzept, der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen zur Beschlussfassung vorgelegt.
In I. Beschlussvorschlag lautet Punkt 3.:
Betroffene und Öffentlichkeit werden über das Vorhaben und seine Konsequenzen kontinuierlich und umfassend informiert.

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6.: Änderungsantrag zu DS 352
    „Sitzungsgeld Kita-Stadtelternbeirat“

Der Beschluss lautet:
In der Entschädigungssatzung §1 wird in die Reihe der ehrenamtlich Tätigen zusätzlich aufgenommen:
"Mitglieder des Kita-SEB" .
In § 4 Abs 1 wird geändert "Aufwandsentschädigung von 25,- Euro pro teilgenommener Sitzung" statt 30,- Euro.

Begründung:

Entspricht der Anregung von Alternative 2. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

   
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