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Anträge der Wahlinitiative
Die Linke/Liste Solidarität
zum Haushalt 2015

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1. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit

2. Kosten des Stadtmarketings

3. Stadtplanung – Erwerb Opel-Altwerksbereiche A und B

4. Projektsteuerung Rüsselsheim 2020

5. Maßnahmen der Stadtentwicklung

6. Kosten der Wirtschaftsförderung

7. Zuschuss Standortmarketinggesellschaft

8. Zuschuss City Marketingverein

9. Beratungskosten, Gutachten Magistrat

10. Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt

11. Beratungskosten, Gutachten Kämmerei

12. Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen

13. Aufwendungen Magistrat

14. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A

15. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B

16. Fraktionsfördermittel

17. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit

18. Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz allgemein

19. Installation einer Verkehrsüberwachungssäule ("Laser-
      Blitzer") an der Frankfurter Str. gegenüber Stadtkirche

20. Beseitigung der Ampelanlagen an den Übergängen
      der Marktstraße und Bahnhofstraße  über die Weisenauer
      Straße und Ersetzung durch "Zebrastreifen"

21. Belebung der Rüsselsheimer Innenstadt

22. Initiative für einen Kinobetrieb in Rüsselsheim

23. HH-Stelle 12016300AA
      Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus-
      und Neubauten

24. Personalaufwendungen Innere Verwaltung

 

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Presseerklärung vom 21.02.2015:
    Oben sparen, Jugend, Soziales und Bildung stärken -     Haushaltsanträge von Die Linke/Liste Solidarität

Entwurf des Haushaltsplans 2015 der Stadt Rüsselsheim     und weitere Informationen
Fortschreibung dieses Haushaltsentwurfs

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1. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102400 die „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ (Position 6861000) auf 20.000 €  festgesetzt. Der eingesparte Differenzbetrag wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales (im Produkt 05004000) zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.

Begründung:

Die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit mit 40.000 € sind überhöht. Die beste Öffentlichkeitsarbeit für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales, die Einsparungen kommen dem zugute.
Von 2011 bis 2013 bewegten sich die Ausgaben für „Kosten des Marketing“ und „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ in Summe zwischen 64.000 und 115.000 Euro, im Durchschnitt lagen sie bei 87.000 € . Die Ansätze für 2015 liegen in der Summe von 240.000 € also fast beim Dreifachen. Eine Reduzierung auf die Hälfte bedeutet also gegenüber dem 3-Jahresdurchschnitt immer noch eine Steigerung von 38%.

 

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2. Kosten des Stadtmarketings

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stadtmarketing"  die Kosten des Marketings (Position 6861250)  auf 100.000 € festgesetzt.

Der eingesparte Differenzbetrag wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales (im Produkt 05004000) zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.

Begründung:

Die Kosten für Marketing mit 200.000 € sind überhöht. Das beste Marketing für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales, die Einsparungen kommen dem zugute.

Von 2011 bis 2013 bewegten sich die Ausgaben für „Kosten des Marketing“ und „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ in Summe zwischen 64.000 und 115.000 Euro, im Durchschnitt lagen sie bei 87.000 € . Die Ansätze für 2015 liegen in der Summe von 240.000 € also fast beim Dreifachen. Eine Reduzierung auf die Hälfte bedeutet also gegenüber dem 3-Jahresdurchschnitt immer noch eine Steigerung von 38%.

 

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3. Stadtplanung – Erwerb Opel-Altwerksbereiche A und B

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Produktbereich 09, Produkt 090161000 Stadtplanung, werden als Investition für 2015 Euro 1,5 Millionen Euro für den Erwerb der Bereiche A und B des Opel-Altwerks bereitgestellt.

Begründung:

In Verfolgung der Vorschläge der BI Pro Altwerk und der im Zwischenbericht der Potentialanalyse von BNP Paribas Real Estate Consult GmbH genannten Möglichkeiten wird damit eine Basis für eine demokratisch gestaltete und eteiligungsorientierte
vielfältige Neunutzung geschaffen. Auch für kommunale Nutzungen, wie eine (teilweise) Verlagerung der VHS-Aktivitäten in das Opel-Altwerk bietet ein Erwerb gegenüber der Miete positivere Möglichkeiten. Natürlich sind für diese wertvolle Investition in die Stadtentwicklung und den Erhalt eines hochbedeutsamen Industriedenkmals alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

 

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4. Projektsteuerung Rüsselsheim 2020

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stadtmarketing"  der Ansatz von 50.000 € für „Projektsteuerung Rüsselsheim 2020“ (Position 6994260)  gestrichen.

Begründung:

Das auf der Rürup-Studie „Rüsselsheim 2020“ aufsetzende „Stadtentwicklungsprogramm“ dient in keiner Weise der Entwicklung von Rüsselsheim zu einer selbstbewussten, sozialen, ökologischen und demokratischen Stadt. Die bisher angegangenen Maßnahmen zeigen vielmehr, dass sich die Stadt immer erpressbarer für potentielle „Investoren“ macht. Das in der Produktbeschreibung angegebene Ziel „Entwicklung zu einem diversifizierten, innovativen Standort mit Schwerpunkt Automobilbranche“ ist darüber hinaus nicht geeignet, der dringend notwendigen ökologischen Wende auch in Rüsselsheim Vorrang zu geben. Die Studie wird im Gegenteil als Vorlage zum Abbau von sozialen und kulturellen Leistungen genutzt.

 

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5. Maßnahmen der Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 15,  Produkt  150179100 (Wirtschaftsförderung), für die Pos. 6994060 (Maßnahmen der Stadtentwicklung) der Ansatz von 100.000 € auf 10.000 € reduziert

Begründung:

Der Posten wird nicht weiter qualifiziert. Für Maßnahmen, deren Erfolg nur behauptet aber nie bewiesen wird, braucht die Stadt nicht derartig hohe Summen einzustellen.

Wer glaubt Wirtschaftsansiedlung herbeireden zu können, hat offensichtlich das Vertrauen in die Marktkräfte verloren: denn dahin, wo gute Geschäfte zu machen sind, finden die Unternehmen schon immer von alleine.

 

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6. Kosten der Wirtschaftsförderung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 15,  Produkt  150179100 (Wirtschaftsförderung), für die Pos. 6991200 (Kosten der Wirtschaftsförderung) der Ansatz von 12.000 €
auf 6.500 € reduziert

Begründung:

Der Posten wird nicht weiter qualifiziert. Die Wirtschaftsförderung sollte zumindest die 2013 dafür verwendeten Gelder (6.261 €) nicht wesentlich überschreiten.

 

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7. Zuschuss Standortmarketinggesellschaft

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15,  Produkt 150179100 (Wirtschaftsförderung) für die Pos. 7128650 (Zuschuss an die Standortmarketinggesellschaft) der Ansatz von 40.000 € gestrichen.

Begründung:

Diese Gesellschaft erbringt keinen erkennbaren Nutzen für die Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger.

 

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8. Zuschuss City Marketingverein

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15, Produkt 150179100 (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 7128720 Zuschuss für City Marketingverein) der Ansatz von 24.250 € auf 5.000 € reduziert.

Begründung:

Werbung für ihre Unternehmen ist Sache der Privatwirtschaft selbst. Angesichts der Finanzsituation der Stadt Rüsselsheim ist ein Förderbetrag von 5.000.- € mehr als angemessen.

 

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9. Beratungskosten, Gutachten Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010100030 (Magistrat), für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von
50.000.- € auf 20.000.- € reduziert.

Begründung:

Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen ist es selbstverständlich Aufgabe von Magistratsmitgliedern, sich Sachkenntnis selbstständig zu erwerben. Hinzu kommt, dass, wie an dem Sprung der Personalaufwendungen (ohne ATZ-Rückstellungen) seit 2013 um ein Drittel erkennbar, der Magistrat zusätzliche interne Resourcen um sich geschart hat.

 

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10. Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010101000 (Rechnungsprüfungsamt), für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 30.000 € auf 10.000 € reduziert.

Begründung:

Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir davon aus,
dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamts so geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten erfüllen können. Dies konnte ausweislich des Ergebnisses (1.628 €) in 2013 auch im Wesentlichen geschehen.

 

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11. Beratungskosten, Gutachten Kämmerei

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010103100 (Stadtkämmerei) für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 10.000.- € reduziert.

Begründung:

Nur in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei so geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten erfüllen können. Dies konnte ausweislich des Ergebnisses (2.737 €) in 2013 auch im Wesentlichen geschehen. Der von uns vorgesehene Betrag entspricht im Übrigen dem Rechnungsergebnis von 2012. Wir hoffen allerdings, dass die Kämmerei diesen Aufwand, wie 2013, unterbieten wird.

 

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12. Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 10,  Produkt 100188200 (unbebautes Grundvermögen) für die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 13.000.- € reduziert.

Begründung:

Wir gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches so geschult und kompetent sind, dass sie die Aufgaben mit dem gleichen oder geringeren  Ausmaß an  externer Beratung und Gutachten erfüllen können wie in 2012. Ausweislich des Ergebnisses (9.130 €) war dies in 2013 bereits gut möglich.

 

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13. Aufwendungen Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,  Produkt 010100030 (Magistrat), für die Position 6869100 (Aufwendungen in besonderen Fällen) der Ansatz von
50.000 € auf 25.000 € reduziert.

Begründung:

Insbesondere die hauptamtlichen Magistratsmitglieder haben durch kompetente Arbeitsplanung dafür zu sorgen, dass „besondere Fälle“ so selten wie möglich auftreten. Der in 2013 angefallene Betrag von 24.551 € sollte daher als Obergrenze betrachtet werden.

 

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14.
Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A

Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf 430 v.H. festgesetzt.

Begründung:

Damit wird der bis 2013 geltende Hebesatz (340 v.H.) gemäß der kumulierten Inflationsrate von 1999 bis 2013 angehoben.
Im Haushaltsentwurf des Magistrats 2014 wurde behauptet, die Anhebung auf 680 v.H. resultiere aus der Teilnahme am kommunalen Schutzschirm und den entsprechenden Vertragsunterlagen. Selbst dort ist allerdings nur eine Anhebung auf 500 v.H. vorgeschlagen.

Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler Haushalte darf nicht durch eine beträchtliche zusätzliche Belastung auch bei Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer A verursacht wurde, kompensiert werden.

Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012 beruhende einmalige Landeszuweisung in 2014 gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Millionen Euro ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu verstetigen. Damit würde wenigstens partiell zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in den letzten zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt der anderen hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte).

 

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15. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B

Der Hebesatz der Grundsteuer B wird auf 425 v.H. festgesetzt.

Begründung:

Damit wird der von 2011 bis 2012 geltende Hebesatz gemäß der kumulierten Inflationsrate von 2011 bis 2014 angehoben. Die 2013 beschlossene Verdoppelung des Hebesatzes wird hiermit rückgängig gemacht.

Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler Haushalte darf nicht durch eine erhebliche zusätzliche Belastung auch bei Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer B verursacht wurde, kompensiert werden.

Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012 beruhende einmalige Landeszuweisung gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Mio Euro in 2014 ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu verstetigen. Damit würde wenigstens partiell  zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in den letzten zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt der anderen hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte).

 

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16. Fraktionsfördermittel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010100000 (Stadtverordnetenversammlung) die Gelder zur „Förderung der Fraktionsarbeit“ (Position 6860200) auf
77.778 €  festgesetzt.

Begründung:

Die neue Summe entspricht einer Kürzung der 2014 geplanten 100.000 € um zwei Neuntel. Dies ist logisch, da in diesem Jahr statt wie bis vorletztes Jahr üblich neun (9) nur sieben (7) Stadtverordnetenversammlungen und Ausschussrunden stattfinden werden.

 

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17. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 06, Produkt 060646800 „Sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe"  die Kosten für „Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit (Position 7299400)  auf 137.000 € festgesetzt.

Begründung:

Die bereits 2014 vorgenommene Kürzung um fast 15 Prozent (Ansatz 2013 war 137.000 €) wurde nicht von der Sache her begründet. Eine „konsolidierungsbedingte Anpassung“ ist gerade bei einer Aufgabe wie der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit nicht zu akzeptieren.

 

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18. Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz allgemein

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen) im Produkt 12016300 (Gemeindestraßen) für die Investition 12016300AC (Erweiterung Radwegenetz) die vorgesehenen Mittel auf 75.000 € erhöht.

Begründung:

Damit wird eine beschleunigte Verbesserung des Radwegenetzes in 2015 ermöglicht.

Jede Maßnahme, die die Alternativen zur klimaschädlichen Mobilität mit motorisiertem Individualverkehr verbessert, ist enorm wichtig. Wir sehen in der Umsetzung dieses Antrags auch einen unserer Beiträge zur „Entwicklung eines nachhaltigen Klimakonzepts“ und eine „Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs“ (Zitate aus der von OB Burghardt unterschriebenen Einladung zum Rüsselsheimer Klimaworkshop).

Zudem ist dies der Beginn der Umsetzung der Maßnahme i) aus dem gemeinsamen Antrag von SPD/CDU/Grünen/RFFW zur Nutzung der Investitionszuschüsse im Zusammenhang mit dem Hessentag 2017.

 

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19. Installation einer Verkehrsüberwachungssäule ("Laser-
      Blitzer") an der Frankfurter Str. gegenüber Stadtkirche

  
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen und -anlagen) werden für 2015  80.000 Euro für den Erwerb und die Installation einer Laser-Säule zur Verkehrsüberwachung bereitgestellt.
 
Begründung:

Die zunehmende Mißachtung der Regeln und Vorschriften der StVO (kein Blinken beim Abbiegen, unerlaubtes Wenden besonders auch an gefährlichen Stellen, deutlich überhöhte Geschwingkeit etc.) lassen es dringend angeraten sein, deutlich zu zeigen, dass die Stadt Rüsselsheim nicht bereit ist, eklatante Verstöße zu tolerieren.

Abgesehen von der schnellen Amortisation hat eine Laser-Säule an genannter Stelle einen hohen Symbolwert: sie demonstriert an zentraler Stelle die Bereitschaft der Stadt gefährliche Regelverletzungen zu sanktionieren.

 

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20. Beseitigung der Ampelanlagen an den Übergängen       der Marktstraße und Bahnhofstraße  über die Weisenauer
      Straße und Ersetzung durch "Zebrastreifen"
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen und -anlagen) werden 20.000 Euro für die Veränderung der Übergänge Marktstraße und Bahnhofstraße über die Weisenauer Strasse bereitgestellt.
 
Begründung:

Die existierenden Ampelanlagen an genannten Stellen sind überflüssig. Sie zwingen Fuß gängerInnen und RadfahrerInnen zum unnötigen Halt vor einem, zumal zu vielen Zeiten schwachen motorisierten Verkehr - im Gegensatz etwa zum Friedensplatz, wo FußgängerInnen durch "Zebrastreifen" Vorrang eingeräumt wird. Und sie zerschneiden unnötig die zwei wichtigen Nord-Süd-Achsen der Innenstadt, insbesondere den Weg von Bahnhof zu Marktplatz, Rathaus und Mainvorland.

 

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21. Belebung der Rüsselsheimer Innenstadt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Der Magistrat mietet in der Rüsselsheimer Innenstadt leer stehende, günstige Geschäftsflächen an. Diese werden kulturellen Initiativen (z.B. Malkasten, Kunstverein u.o.a.) zur Verfügung gestellt. Der oder die Nutzer haben ein umfassendes Konzept für die Bespielung, Öffnungszeiten u.s.w. vorzulegen.

Begründung:

Mit verhältnismäßig geringen finanziellen Aufwendungen kann so eine Bereicherung des kulturellen Lebens, eine Belebung der Innenstadt (vor allem auch in den Abendstunden) und eine Beseitigung von Leerständen erreicht werden.

 

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22. Initiative für einen Kinobetrieb in Rüsselsheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Kultur und filminteressierten Privatpersonen, in Rüsselsheim wieder einen Kinobetrieb zu etablieren.
Dafür werden Mittel in Höhe von 20 000 € zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Rüsselsheim mit 60 000 Einwohnern, aber ohne Kino ist ein unhaltbarer Zustand. Erheblich verstärkt wird dieser Zustand noch durch die Schließung des Programmkinos „Ried-Casino“ in Nauheim.

Filminteressierten Rüsselsheimern bleibt somit nur noch Mainz oder Frankfurt, oder hin und wieder Gustavsburg oder Groß-Gerau, um anspruchsvollere Produktionen, die über den US-Mainstream hinausgehen, zu sehen.

Filme sind ein wesentlicher Teil unseres kulturellen Lebens, für große Leinwände konzipiert, gestaltet und nicht durch noch so große Flachbildschirme zu ersetzen.

In Rüsselsheim gibt es genügend qualifizierte Filmliebhaber (z.B. Cinema Concetta, Thomas Frickel u.a.) die sich für ein solches Projekt gewinnen lassen. Auch gibt es geeignete Räumlichkeiten wie z.B. Schauburg, altes REX-Kino oder das Opel-Altwerk. Aufgabe von Magistrat und Kultur 123 ist es diese Möglichkeiten zu einem Ergebnis zusammenzuführen. Was in Gustavsburg möglich ist, sollte erst recht in Rüsselsheim möglich sein.

 

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23. HH-Stelle 12016300AA

      Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus-
      und Neubauten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Der Ansatz von 425 000 € wird auf den Ansatz des Jahres 2013 (200 000 €) reduziert.

Begründung:
 
Die Erhöhung des HH-Ansatzes ist in der finanziellen Situation der Stadt weder angemessen noch begründet.
Vielmehr sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der Sanierung der am stärksten geschädigten Straßen liegen.

 

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24. Personalaufwendungen Innere Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01 (Innere Verwaltung) die Personalaufwendungen auf 10,147 Millionen Euro festgesetzt. Zur Realisierung werden im Produkt 010100030 (Magistrat) eine Beamten- und eine Arbeitnehmerstelle, im Produkt 010102050 (Verwaltungssteuerung) drei Beamtenstellen und im Produkt 010102400eine Arbeitnehmerstelle gestrichen. Das Personal wird gemäß den dringendsten Erfordernissen in den Fachbereichen Jugend und Soziales und Bildung und Betreuung sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.

Begründung:

Gegenüber dem Ergebnis 2013 ist (ohne die Änderungen bei den Rückstellungen für die Altersteilzeit) eine Steigerung um 1,8 Millionen Euro geplant. Insbesondere in den Bereichen Magistrat und Verwaltungssteuerung versucht der zuständige Dezernent offenbar Zuarbeiterinnen und Zuarbeiter (spin doctors) um sich zu sammeln. Diese gewiss qualifizierten Verwaltungsspezialisten können in den angeführten Bereichen Jugend und Soziales und Bildung und Betreuung ihre Kompetenzen für die Rüsselsheimer Bevölkerung wesentlich sinnvoller einsetzen.

 

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