Antrag vom 08.05.2018:
Gewobau bleibt Eigentümer des Karstadt-Areals
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim fordert OB und Magistrat als Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder der Gewobau auf, diese anzuweisen, das Karstadt-Areal als Eigentum zu behalten. Der Wettbewerb zur Findung der Planung für die Bebauung ist deshalb als Architektenwettbewerb und nicht als Investorenauswahlverfahren durchzuführen.
Begründung:
Im grundlegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.9.2016 zum inzwischen erfolgreich abgeschlossenen Ideenwettbewerb „Friedensplatz bis Löwenplatz“ und zum Abriss des ehemaligen Karstadtgebäudes ist keine Rede davon, dass die städtische Gewobau das Areal an Investoren verkaufen soll. In der Begründung heißt es vielmehr: „Die Weiterentwicklung des Umfeldes des Karstadt-Areals ist eng und frühzeitig mit der Stadtverordnetenversammlung abzustimmen. Die Kontrollfunktion der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Magistrat erstreckt sich ebenfalls auf städtische Gesellschaften, an denen die Stadt Rüsselsheim mehrheitlich beteiligt ist. Eine Verlagerung von politischen Entscheidungen und damit einem faktischen Entzug der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung halten wir für nicht zulässig.“ Ein Verkauf dieses zentralen innenstädtischen Areals an einen privaten Investor widerspräche damit den Intentionen des damaligen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Die jahrelange Blockierung einer städteplanerisch sinnvollen Entwicklung des Opel-Altwerks hat zudem gezeigt, wie wichtig kommunales Eigentum an zentralen Arealen der Stadtentwicklung ist. Im Beschluss wurde zudem Wohnen als erste Priorität für die Nutzung genannt. Die Gewobau hat bereits für das ähnlich dimensionierte Projekt Frankfurter Straße 41/Taunusstraße 11 positive Erfahrungen mit einem Architektenwettbewerb gesammelt.
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