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Änderungsanträge vom 29.11.2019 zur Wettbewerbsauslobung
für die Planung des neuen Eselswiesenquartiers

Mehr Grün und mehr Soziales für die Eselswiese

 

1. Änderungsantrag zur DS 615 B-Plan Nr.147 „Eselswiese“
Behandlung im PBUA und der SVV

Der Mindestanteil von geförderten Wohnungsanteilen wird bei Gebäuden der GEWOBAU auf 40%, bei privaten Gebäuden im Geschosswohnungsbau auf 30% festgesetzt.

Begründung:

In Rüsselsheim gibt es, wie im gesamten Rhein-Main-Gebiet, einen großen Mangel an geförderten Wohnungen. Es entstehen ca.1500 Wohneinheiten. Nur 130-140 Wohneinheiten
sollen gefördert werden. Dies sind weniger als 10% und entspricht weder dem Bedarf in Rüsselsheim noch der Erkenntnis anderer Städte des Rhein-Main-Gebietes, in denen ein
Prozentsatz von 40 bzw. 30 und darüber hinaus bereits Standard ist.

 

2. Änderungsantrag zur DS 615 B-Plan Nr.147 „Eselswiese“
Behandlung im PBUA und der SVV

Bei der Aufteilung der Nutzungsarten der Gesamtfläche (60,5 ha) werden in der Tabelle auf Seite 40 der Auslobung folgende Änderungen vorgenommen:
Die Fläche für Nettobauland im Wohn- und Mischgebiet wird auf 25,7 ha reduziert. Die dadurch gewonnenen 2,5 ha werden dem Grünflächenanteil zugeschlagen, der dadurch 9,5 ha beträgt.
Der Anteil des Geschosswohnungsbaus wird von 33% bzw. einem Drittel auf zwei Drittel der 25,7 ha erhöht und beträgt damit 17,1 ha.
Die entsprechenden Formulierungen im Text (insbesondere in C.04 Zielvorgaben für den Wohnungsbau) sind dem anzupassen.

Begründung:

In Rüsselsheim gibt es, wie im gesamten Rhein-Main-Gebiet, einen großen Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Dem kann nur entgegen gewirkt werden durch vermehrten
Geschosswohnungsbau. Im zuletzt erschlossenen Baugebiet Blauer See wurde fälschlicherweise gänzlich auf Geschosswohnungsbau verzichtet. Der rare und nicht vermehrbare Baugrund sollte im Ballungsraum Rhein-Main effektiv genutzt werden. Die vorgesehenen 33% sind da
entschieden zu wenig, zumal die „Eselswiese“ für die nahe Zukunft das letzte Baugebiet sein wird.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen würden zum einen die Bodenversiegelungen reduziert. Zum anderen könnten zusätzliche Wohneinheiten entstehen.

 

Presseerklärung vom 01.12.2019

 

 

   
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