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Antrag vom 26.01.2020 (mit Änderungen vom 03.02.2020):

Änderungsantrag zur DS 640/16-21 Schulentwicklungsplan

Behandlung in KSSpA, HuFA und der StVV

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:

In Teil I (Beschluss) der DS wird Punkt 14 (Erweiterung Büchnerschule) am Ende ergänzt um: „Der Stadtverordneten-versammlung wird hierzu eine gesonderte Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.“

Nach Punkt 20 wird in Teil I eingefügt:
21. den Magistrat aufzufordern, schnellstmöglich, spätestens aber zur August/September-Runde der Stadtverordneten-versammlung einen Zeitplan mit begründeter Priorisierung für die aufgeführten Maßnahmen vorzulegen.
22. den Magistrat aufzufordern, schnellstmöglich, spätestens aber zur August/September-Runde der Stadtverordneten-versammlung eine Grobschätzung der Investitions- und Folgekosten für die aufgeführten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:

Zu Punkt 14:
In der angeführten DS194/16-21 war der zusätzliche Erweiterungsbedarf für zusätzliche drei Klassen nicht berücksichtigt.
Zu den Punkten 21/22:
Die angeforderten Informationen sind für die Stadtverordneten wichtig zur Meinungsfindung über die Konsequenzen der Drucksache, insbesondere bei Vorliegen der angekündigten Einzeldrucksachen und bei der Finanzplanung im Rahmen der
Überlegungen zu den Haushalten 2021 ff. Und sie sind essentiell für die an den einzelnen Schulen interessierten Menschen (Lehrer*innen, Hausmeister*innen, Schüler*innen, Eltern/Erziehungsberechtigte, potentielle Schüle*innen und deren Eltern/Erziehungsberechtigte, Menschen in Umfeld und Einzugsbereichen der Schulen).
Die Beschlussfassung zur Drucksache ist, um noch ausstehende Stellungnahmen berücksichtigen zu können in die März-Runde der Stadtverordnetenversammlung zu verschieben. Die Stellungnahmen sind den Stadtverordneten rechtzeitig weiter zu
leiten.

 

Presseerklärung vom 26.01.2020

 

 

   
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