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Antrag vom 28.04.2020:

Antrag zur Aufnahmebereitschaft für Geflüchtete aus den Lagern auf griechischen Inseln

Behandlung in SozIJA, HuFA und StVV bzw. wegen Aufgabendelegation nur im HuFA

- In Erwägung ihres Beschlusses „Sicherer Hafen Rüsselsheim“   vom 24. Oktober 2019
- In Erwägung der katastrophalen Lage für die Menschen in den   völlig überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln
- In Erwägung der zusätzlichen Gefährdung der dort zusammen-
  gedrängt lebenden Menschen durch das Corona-Virus
- In Erwägung, dass bereits viele der im Bündnis sicherer Häfen
  zusammengeschlossenen 140 Städte und Gemeinden erneut   explizit ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten aus   den Flüchtlingslagern bekundet haben
- In Erwägung, dass unsere Solidarität für die Schwächsten und   Gefährdetsten am wichtigsten ist
- In Erwägung des Artikels 1 des Grundgesetzes

beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim die Bereitschaft der Stadt, zehn unbegleitete Minderjährige und weiter zehn wegen Alter und/oder Gesundheitszustand besonders durch das Coronavirus gefährdete Menschen aufzunehmen.

Begründung: erfolgt mündlich

 

Presseerklärung vom 30.04.2020

 

 

 

 

   
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