Antrag vom 28.04.2020:
Antrag zur Aufnahmebereitschaft für Geflüchtete aus den Lagern auf griechischen Inseln
Behandlung in SozIJA, HuFA und StVV bzw. wegen Aufgabendelegation nur im HuFA
- In Erwägung ihres Beschlusses „Sicherer Hafen Rüsselsheim“ vom 24. Oktober 2019
- In Erwägung der katastrophalen Lage für die Menschen in den völlig überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln
- In Erwägung der zusätzlichen Gefährdung der dort zusammen-
gedrängt lebenden Menschen durch das Corona-Virus
- In Erwägung, dass bereits viele der im Bündnis sicherer Häfen
zusammengeschlossenen 140 Städte und Gemeinden erneut explizit ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten aus den Flüchtlingslagern bekundet haben
- In Erwägung, dass unsere Solidarität für die Schwächsten und Gefährdetsten am wichtigsten ist
- In Erwägung des Artikels 1 des Grundgesetzes
beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim die Bereitschaft der Stadt, zehn unbegleitete Minderjährige und weiter zehn wegen Alter und/oder Gesundheitszustand besonders durch das Coronavirus gefährdete Menschen aufzunehmen.
Begründung: erfolgt mündlich
Presseerklärung vom 30.04.2020
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