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Medienreflex Juli 2016:

Fürsorglicher Journalismus in Rüsselsheim

Die CDU stimmt in der Rüsselsheimer Stadtverordneten-versammlung am 7. Juli gegen eine Vorlage zur Verwendung der Fördergelder von Land und Bund aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm“ (KIP). Warum denn das? Dazu gab es von der CDU in der Stadtverordnetenversammlung keine Erklärung. Das könnte aber doch einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen.

Also sagte frau/man sich in der Lokalredaktion der Main-Spitze (angelehnt an Polly aus der Dreigroschenoper):
Ja, da muß man doch einfach mal loslegen,
Ja, da kann man doch nicht kalt und herzlos sein!
Ja, da muß doch was geschehen,
Ja, da gibt's überhaupt kein Nein.

Ja, und fragt gleich bei den beiden Vorsitzenden von CDU (Herr Weber) und CDU-Fraktion (Herr Ohlert) nach, damit sie doch noch eine Erklärung nachliefern konnten.  Und die kam in der Papierfassung der Main-Spitze in einem auffallenden separaten Kasten, online im zweiten Teil dieses Artikels: http://www.main-spitze.de/lokales/ruesselsheim/stadtverordnetenversammlung-ruesselsheim-stimmt-fuer-erweiterungsbau-fuer-die-max-planck-schule_17064804.htm . Herr Weber erklärt nun die Ablehnung mit befürchteten Engpässen beim gleichzeitigen Bau zweier Sporthallen. Die Beschlüsse für die Vergaben für den Abriss der alten Sporthallen (der in den Sommerferien beginnen soll) und für die Planung bis zu Bauüberwachung+Dokumentation (Phasen 1 -9) des Neubaus an der Plack-Schule wurden im Mai bereits verabschiedet. Die Maßnahme an der jetzt durch einen gemeinsamen Antrag von SPD, WsR, Grünen und Linke/Liste Solidarität in die Förderung mit aufgenommene dringend sanierungsbedürftige Sporthalle der Gerhart-Hauptmann-Schule in Königstädten muss nach den Kriterien des KIP bis Ende 2020 beendet sein, also in viereinhalb Jahren.
Herr Ohlert behauptet, die CDU-Fraktion habe ihre Ablehnung deshalb nicht begründen können, weil der Stadtverordnetenvorsteher die CDU-Wortmeldungen absichtlich ignoriert habe. Nun war das Thema KIP erst auf Antrag der CDU in den Teil II, den Debattenteil der Tagesordnung geholt worden. Ursprünglich war es für Teil I vorgesehen, wo en bloc und ohne Debatte diejenigen Vorlagen abgestimmt werden, die in den vorbereitenden Ausschüssen ohne Gegenstimmen verabschiedet wurden. Dementsprechend fragte nach meiner Erinnerung der Stadtverordnetenvorsteher bei Aufruf des Punktes KIP die CDU explizit, ob sie denn etwas dazu sagen wolle. Und erhielt die Antwort : „nur abstimmen“.  ???

Sehr fürsorglich auch die Haltung von Mainspitze-Lokalredaktionschefin Frau Groth gegenüber CDU-OB Patrick Burghardt beim Bericht über die Debatte zum Antrag von SPD, WsR, Grünen und Linke/Liste Solidarität, den Magistrat zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Gültigkeit der Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts, in die die Rüsselsheimer Betriebshöfe ausgelagert wurden, aufzufordern. Wie sie bereits nach dem Ende der Sitzung in meinem Beisein fröhlich verkündete, habe sie sich über die juristischen Fragen vom OB persönlich aufklären lassen und werde in ihrem Artikel dazu aus der Stellungnahme des dem OB unterstellten Rechtsamts zitieren. Worauf ich nicht nur bemerkte, dass dies doch wohl etwas einseitig und tendenziös sei , sondern ihr auch gleich juristische Stellungnahmen zu den beiden wichtigsten Behauptungen des OB und seines Rechtsamts zuschickte (siehe unten). Deren Inhalt fanden aber ebensowenig den Weg in den Artikel (http://www.main-spitze.de/lokales/ruesselsheim/ ruesselsheim-zukunft-der-betriebshoefe-nach-stadtverordnetensitzung-weiter-offen_17060664.htm ;
bestimmt aus zeitlichen Gründen und einen Tag später war das Thema halt veraltet) wie auch nur eine Spur aus meinem Redebeitrag oder dem von Sanaa Boukayeo für die SPD. Neben Burghardt (CDU) und Weber (CDU) und einem Änderungsantrag (CDU) fand aber auch der Vertreter des AfD-Ablegers Alfa fürsorgliche Erwähnung.

+ + + Email + + +
Von: Heinz-Jürgen Krug <heinzjkrug@aol.com>
An: agroth <agroth@vrm.com>; lokalesmsp <lokalesmsp@vrm.de>
Verschickt: Do, 7 Jul 2016 9:59 pm
Betreff: Juristisch-politische Ergänzung
Hallo Frau Groth,
zur von Ihnen angekündigten Zitierung aus dem Text des städtischen Rechtsamts folgendes:
Es gibt darin zwei Hauptaussagen.
Zum einen wird behauptet, das Normenkontrollverfahren habe keinen Aussicht auf Erfolg, da insbesondere kein Verstoß gegen § 29b Abs. 2, Satz 4 Nr. 6 KGG (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit) vorliege.
Weil, so das Rechtsamt, bei Austritt keine gemeinsame Anstalt mehr da wäre, genüge es die Auflösung zu regeln. Erstens ist dann aber die Anstalt (monistisch) noch da und zweitens steht nun mal im Gesetz völlig unabhängig davon, ob es zwei, drei oder viele Träger gibt: die Satzung muss Angaben über die Verteilung des Vermögens und des Personals im Fall des Austritts eines der Träger enthalten. Und als Folgerung daraus sagt eine uns vorliegende juristische Stellungnahme: „Der Mindestinhalt einer Satzung steht nicht zur Disposition der jeweiligen Träger, sondern wird durch das Gesetz zwingend vorgeschrieben. Die Folge des Fehlens eines solchen Mindestinhalts ist die Unwirksamkeit der Satzung.“

Und zur Behauptung des Rechtsamts, der Magistrat habe keine Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren, sagt unsere rechtliche Beratung „Allerdings könnte der Magistrat auch aus eigenem Recht als Verwaltungsorgan, das in seinen Innenrechten verletzt wird, klagen.“
Beides habe ich auch in der StVV als Replik auf OB Burghardt explizit vorgetragen.
Ich bitte Sie, dies in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
+ + + Ende Email vom 7.7.2016 + + +

 

 

   
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