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Medienreflex November - 1 - 2016:

Die Spitzenklöppler oder
Fragen eines lesenden Stadtverordneten

Die Rüsselsheimer Main-Spitze (Msp) berichtet unter „Spitzfindigkeiten bestimmen das Verfahren“ am Samstag über die Ablehnung der CDU, eine Magistratsvorlage auf die Tagesordnung (TO) der Stadtverordnetenversammlung (StVV) am letzten Donnerstag zu nehmen.

Die Vorlage (DS 100/16-21) erbittet von der StVV die Zustimmung dazu, dass der Magistrat einen Entwurf für einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung der Anstaltssatzung der Städteservice Raunheim/Rüsselsheim vorbereitet. Denn Ende des Jahres läuft die Frist dazu ab.

Die Msp fragt dazu OB Burghardt; der behauptet die Vorlage sei unnötig, da ein Anwaltsbüro bereits an der Aufgabe arbeite. Und so schlussfolgert die Msp, die Drucksache sei offenbar vom Bündnis aus SPD, WsR, Grünen und Linke/Liste Solidarität im Magistrat initiiert worden um das Thema nochmal in die öffentliche Debatte zu bringen, also um es klar zu sagen: noch ein bischen Propaganda zu betreiben. Und dem ist ja wohl dann die CDU mit ihrer Weigerung es auf die TO zu nehmen sinnvollerweise in den Arm gefallen.

Zunächst mal: so eine Weigerung ist völlig ungewöhnlich. Ich kann mich an keinen einzigen Fall erinnern, bei dem eine Magistratsvorlage, selbst wenn sie noch am Tag der StVV mit der Begründung eine Frist drohe abzulaufen, als Tischvorlage kam, nicht auf die TO gekommen wäre.

Warum fragt die Main-Spitze nur Burghardt und nicht diejenigen, von denen sie annimmt, sie hätten die Drucksache auf den Weg gebracht nach den Gründen?

Warum schreibt sie also ungeprüft von einer „vorgeblichen Intention“ der Drucksache?

Suggeriert also, die Drucksachenverfasser begingen ein Täuschungsmanöver!

 Warum fragt die Msp nicht eine/n Stadtverordnete/n des Bündnisses (mich z.B.), das doch dann die entsprechenden Propagandatiraden hätte vorbereiten müssen?

Und die (von Burghardt suggerierte?) Schlussfolgerung der MSP ist falsch. Tatsächlich sollte die Zustimmung der StVV zum entsprechenden Magistratsbeschluss auf Anraten des – dem OB unterstellten Rechtsamts – das Vorgehen lediglich rechtlich absichern. Mehr nicht. Es wäre zu keinerlei Debatte über das Thema selbst in der StVV gekommen. Wenn das geplant gewesen wäre hätte ich das wie gesagt als regelmäßigerTeilnehmer der Bündnistreffen ja mitbekommen müssen.

Und wieso wissen eigentlich die (meisten?) anderen Mitglieder des Kollegialorgans Magistrat nichts davon, dass der OB bereits (so zumindest seine Aussage gegenüber der Msp) ein Anwaltsbüro beauftragt hat?

Ist die Torpedierung der CDU, die vom Rechtsamt zumindest für rechtlich sinnvoll gehaltene Zustimmung der StVV einzuholen vielleicht der (mit ihrem Parteifreund Burghardt abgesprochene?)  Versuch, das vorbereitende Vorgehen für unrechtmäßig erklären?

Und auf diese spitzfindige Weise die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung ganz zu verhindern?

 

Heinz-Jürgen Krug

 

 

   
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