Satzung
§1 - Name
Die Wahlliste nennt sich "Die Linke / Liste Solidarität"
§2 - Sitz
Die Wahlliste hat ihren Sitz in Rüsselsheim.
Die Anschrift lautet:
Die Linke / Liste Solidarität
c/o Heinz Jürgen Krug
Dr.-Ludwig-Opel-Straße 59
65428 Rüsselsheim
§3 - Zweck
Die Wahlliste will die Verbesserung der Lebensumstände der
EinwohnerInnen Rüsselsheims erreichen, den zunehmenden Rechtsradikalismus
in der Stadt und anderswo bekämpfen, Rechte von Minderheiten
vertreten, sich für die Gleichberechtigung aller in dieser
Stadt lebenden Menschen einsetzen und den weiteren Ausbau des
Frankfurter Flughafens bekämpfen. Dies soll einerseits durch
den Einzug in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim,
andererseits durch politische Veranstaltungen außerhalb
der Stadtverordnetenversammlung erreicht werden. Die Abgeordneten
der Linken/Liste Solidarität verpflichten sich, die Interessen,
Vorstellungen und Konzepte ihrer jeweiligen gesellschaftlichen
Basis in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.
§4 - Vorstand
Den Vorstand (SprecherInnenrat) wählt die Mitglieder-versammlung mit einfacher Mehrheit. Sie bestimmt vor der Wahl die Anzahl der Vorstandsplätze. Ebenfalls mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung
kann der Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder abgewählt
werden. Dem Vorstand obliegt die Überwachung der Geschäfte
der Wahlliste.
Er schlägt die GeschäftsführerInnen vor.
§5 - Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt einem oder zwei vom Vorstand
vorgeschlagenen und mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung
gewählten Menschen.
Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Fraktion und
die Wahlliste nach außen zu vertreten. Sie hat die laufenden
Geschäfte der Wahlliste, Korrespondenz und die Buchhaltung
zu führen. Die Geschäftsführung ist berechtigt,
die Geschäfte der Wahlliste eigenverantwortlich in einer
Höhe von bis zu 250,- € zu führen. Die Kontovollmacht
obliegt außer der Geschäftsführung einer Person
aus dem Vorstand und einer Person der Wahlliste, die mit einfacher
Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt werden. Bei Geschäftsbeträgen
über 250,- € muss die Mitgliederversammlung zustimmen. Die
Geschäftsführung ist verpflichtet den Anwesenden einmal
im Jahr einen Geschäftsbericht vorzulegen, in diesem müssen
Kontoführung, Ausgaben/Einnahmen und Arbeitsstunden angegeben
sein. Die Geschäftsführung ist jederzeit durch einfache
Mehrheit der Mitgliederversammlung abwählbar.
§6 - Satzungsänderungen
Satzungsänderungen sind durch Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung
möglich.
§7 - Versammlungen
Versammlungen müssen mindestens 7 Tage vor dem anberaumten
Termin durch schriftliche Einladung bekanntgemacht werden. Wird
Die Linke/Liste Solidarität in die Stadtverordnetenversammlung
gewählt, findet die Mitgliederversammlung in Form einer öffentlichen
Fraktionssitzung monatlich statt. Weitere Versammlungen können
vom Vorstand oder mindestens fünf eingetragene Mitgliedern
einberufen werden. Alle Versammlungen sind öffentlich.
§8 - Mitglieder
Mitglied kann werden, wer die politischen Grundsätze der
Linken / Liste Solidarität akzeptiert. Der Antrag auf Beitritt
erfolgt in schriftlicher Form an die Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Antrag mit einfacher Mehrheit innerhalb von 3 Monaten.
§9 - Kandidaten
Kandidatin/Kandidat der Wahlliste für die Stadtverordnetenversammlungden
kann nur werden, wer Mitglied ist. Die Kandidatinnen und Kandidaten
und ihre Reihenfolge auf der Liste werden von der Mitgliederversammlung
bestimmt.
§10 - Mitgliedsbeiträge und Spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 5,- monatlich, für
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Schüler
€ 2,50 monatlich. Mit dem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag für
ein halbes Jahr fällig. Danach bleibt die Zahlungsweise dem
Mitglied überlassen. Spenden sind erwünscht.
§11 - Auflösung
Die Wahlliste kann sich auf Antrag und mehrheitlichen Beschluss
der Mitglieder auflösen. Der Auflösungsantrag muss
mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung bekannt gegeben
werden. Das Vermögen wird dann nach dem Beschluß der
Mitgliederversammlung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.
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